Zu den Auflösungserscheinungen der regelbasierten internationalen Ordnung gehört offenbar auch die Rückkehr eine Art Kaperkriegführung auf den Weltmeeren. Zumindest beschwert sich Russland – das mit seinem Eroberungskrieg gegen die Ukraine mehr als alle anderen zu dieser Auflösung beigetragen hat – regelmäßig über „Piraterie“, wenn westliche Staaten andererseits auf hoher See gegen mutmaßliche Schiffe seiner sogenannten Schattenflotte vorgehen. Da im staatlichen Auftrag erfolgend, müsste man allerdings wohl genauer von Freibeuterei sprechen. Oder noch präziser von der Ausübung des Prisenrechts als Teil der Seekriegführung staatlicher Streitkräfte selbst. Denn der Staat darf bekanntlich im Rahmen offiziellen Regierungshandelns tun, wofür er unbefugte Privatleute historisch gesehen sofort an der Großrah aufhängen würde.
Der Piraterievorwurf resultiert natürlich aus dem Fehlen eines offiziellen Kriegszustands, der die Aufbringung und Einziehung eines Schiffes unter gegnerischer Flagge samt einer Ladung außerhalb der eigenen Hoheitsgewässer rechtfertigen würde. Weder existiert dieser zwischen westlichen Nationen und Russland. Noch mit den Staaten, unter deren Billigflaggen die Ziele meist fahren. Hier zeigt sich allerdings deren Kehrseite für die Betreiber: Zwar ermöglichen beliebte Anbieter dieser „flags of convenience“ wie Liberia, Panama sowie weitere afrikanische und karibische Länder durch geringe Besteuerung, Besatzungs-, Sicherheits- und Umweltstandards einen kostensparenden Betrieb. Sie sind aber nicht gerade diplomatische oder militärische Schwergewichte. Die rechtlich notwendige Erlaubnis zum Anbordgehen ist mächtigeren Nationen da schnell gegeben. Und ein Handeln ohne diese meist folgenlos.
Zweit-, Dritt- und Fünftflaggen
Denn den eigentlich zuständigen Flaggenstaaten, deren Jurisdiktion die Schiffe auf hoher See unterliegen, fehlen in der Regel die Mittel zu deren Durchsetzung. Geschweige denn zum Schutz vor dem Zugriff Dritter. Ganz erlischt dieser Schutz dann, wenn Flaggen nach Belieben gewechselt werden, um die Identität eines Schiffes und die damit getätigten Geschäfte zu verschleiern. Exemplarisch zu besichtigen war dies kürzlich im Fall des unter guyanischer Flagge fahrenden Öltankers Bella 1. Was schon der siebte Name und die fünfte Flagge des 2002 gebauten Schiffs war, das von den USA des Schmuggels von sanktioniertem Öl aus Venezuela und dem Iran verdächtigt wurde.
Als dieses im Rahmen der amerikanischen Seeblockade Venezuelas im Dezember von der US-Küstenwache kontrolliert werden sollte, entzog es sich dem durch Kurswechsel sowie Abschalten des Automatischen Identifikationssystems AIS und entkam zunächst aus der Karibik in den Atlantik. Mittendrin wechselte es erneut den Namen zu Marinera und tauchte plötzlich mit Heimathafen Odessa im russischen Schiffsregister auf. Da offenbar gerade keine russische Flagge an Bord war, malte die Besatzung kurzerhand eine auf den Rumpf. Zum Schutz des nunmehr „eigenen“ Tankers vor der amerikanischen Verfolgung entsandte Russland mehrere Marineeinheiten.

Gottes Freund und aller Welt Feind
Nun bestimmt Artikel 92 der UN-Seerechtskonvention von 1982, dass Schiffe ihre Flagge nicht einfach auf hoher See oder in einem fremden Hafen wechseln können, sofern dies nicht mit einem wirklichen Wechsel des Eigentümers oder des nationalen Schiffsregisters verbunden ist. Ein Schiff, das nach Belieben die Flaggen von zwei oder mehr Staaten verwendet, kann demnach die Zugehörigkeit zu keinem davon beanspruchen und als staatenlos betrachtet werden. Sein Status ähnelt damit gemäß Artikel 110 der Konvention – und dem Klaus Störtebekers vogelfreien Vitalienbrüdern zugeschriebenen Spruch „Gottes Freund und aller Welt Feind“ – tatsächlich einem Piratenschiff, zu dessen Aufbringung alle Seestreitkräfte berechtigt sind.
Darauf beriefen sich die USA, die der Seerechtskonvention zwar nicht beigetreten sind, aber deren Bestimmungen zumindest dann als Teil des Völkergewohnheitsrechts betrachten, wenn es ihnen in den Kram passt. Am Ende entschied wie schon immer auf hoher See die Macht des Faktischen: US-Spezialkräfte enterten und beschlagnahmten die neugeborene Marinera. Russische Kräfte kamen zu spät, um das zu verhindern. Wobei auch interessant gewesen wäre, wie sie das hätten tun wollen, wenn es die amerikanische Seite darauf ankommen lassen hätte. Ob sie eine bewaffnete Auseinandersetzung so weit von heimischen Gewässern riskiert hätten? In der Ostsee etwa eskortiert die russische Marine regelmäßig Schiffe unter eigener Flagge, hat dort aber auch gewichtige See- und Luftstreitkräfte im Rücken.
Embargobrecher und grüne Pelzwesen
Selbst russische Quellen wunderten sich, warum ausgerechnet diesem offiziell unbeladenen Tanker mit keiner schnell erkennbaren Verbindung zu Russland die fragwürdige Aufnahme in das eigene Schiffsregister gestattet worden war. Wenn ein Exempel statuiert werden sollte, dass man fürderhin als Schutzmacht aller Ölschmuggler und Embargobrecher auf den Weltmeeren auftreten werde, ging das jedenfalls gründlich nach hinten los. Erst letzte Woche enterte auch die französische Marine nach britischem Zuspiel östlich der Straße von Gibraltar den unter der Flagge der Komoren fahrenden und auf den Marschall-Inseln bereederten Tanker Grinch. Bevor dieser aus unerfindlichen Gründen nach einem grünen Pelzwesen aus einem Kinderbuch benannt wurde, das Weihnachten hasst, hatte auch der schon drei andere Namen und sechs Flaggen gehabt. Einige davon mehrfach, darunter die deutsche.
Aktuell hatte das unter Sanktionen der USA, EU, Großbritanniens, Kanadas, der Schweiz und Ukraine stehende Schiff in Murmansk russisches Öl geladen. Nachdem die französische Kontrolle offenbar gefälschte Dokumente an Bord feststellte, liegt es gegenwärtig in Marseille fest – auch wenn der indische Kapitän nach vorübergehender Festnahme wieder freigelassen wurde. Bereits im vergangenen Oktober hatte Frankreich die angeblich unter der Flagge Benins fahrende Boracay mit mindestens sieben vorherigen Namen und Flaggen, fünf Besitzern und neun Schiffsmaklern seit 2007 aufgebracht. Während das Schiff nach einigen Tagen wieder freigegeben wurde, steht der chinesische Kapitän demnächst vor Gericht.
Schmuggel und Sabotage
Obwohl zuletzt die USA mit der Beschlagnahme von insgesamt sieben Tankern im Rahmen der Venezuela-Blockade besonders fleißig waren, müssen sich die Europäer schon aus geografischen Gründen ohnehin öfter speziell mit der russischen Schattenflotte befassen. Neben dem Schmuggel von Rohöl und anderen Gütern wurde diese wiederholt auch der Spionage sowie der Sabotage an kritischer Unterwasserstruktur verdächtigt. Zuletzt hatten am 31. Dezember Spezialeinheiten von finnischer Polizei und Grenzschutz in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Finnlands die unter der Flagge von St. Vincent und den Grenadinen fahrende Fitburg geentert und sie in den Hafen Kantvik umgeleitet.
Das Schiff mit offiziellem Kurs von St. Petersburg nach Haifa stand nicht nur in Verdacht, sanktionierten russischen Stahl zu transportieren. Sondern auch, seinen Anker mindestens zehn Kilometer weit über den Meeresboden und ein Kommunikationskabel geschleift zu haben. Die Ladung wurde allerdings wieder freigegeben, da sie erst durch die Umleitung in finnische Hoheitsgewässer in den Wirkungsbereich der EU-Sanktionen eingeführt worden war. Bereits im März 2025 beschlagnahmte Deutschland den Tanker Eventin, nachdem dieser auf dem Weg von Russland nach Ägypten unter panamaischer Flagge zunächst manövrierunfähig vor Rügen trieb und in deutsche Gewässer geschleppt worden war. Hier laufen weiterhin Gerichtsverfahren zwischen der Bundesrepublik und den nominellen Eignern von Schiff und Ladung.
Freibeuter- und Piratengeschichten
In Zukunft könnte sich die Gangart in Nord- und Ostsee weiter verschärfen. In dieser Woche wandten sich deren Anrainerstaaten plus Island mit einem vom britischen Verkehrsministerium veröffentlichten Hinweis an die internationale maritime Gemeinschaft. Inhalt: die Bedeutung der UN-Seerechtskonvention für die Sicherheit auf See und die Pflicht der Flaggenstaaten zur Einhaltung und Kontrolle von deren Regeln – nicht zuletzt hinsichtlich der Problematik wechselnder Flaggen und Abschaltung des AIS. Pro-russische Quellen interpretierten das als Grundlage für weitere Aktionen gegen die Schattenflotte bis hin zur völligen Aussperrung aus den europäischen Gewässern. Diese Absicht habe etwa Polen als gegenwärtiger Vorsitz des Ostseerates, dem Zusammenschluss der baltischen Küstenstaaten, bereits im vergangenen Mai angekündigt.
Sowohl zur Abwehr russischer Maßnahmen der hybriden Kriegführung als auch der Beschneidung des internationalen Grau- und Schwarzhandels, mit dem Russland seinen Krieg gegen die Ukraine und die Aufrüstung gegen die NATO finanziert, macht das Sinn. Wie immer gilt es allerdings neben möglichen direkten Gegenmaßnahmen zu bedenken, welche Präzedenzfälle für andere Mächte man vielleicht mit der Umsetzung schafft. Um russische Retourkutschen muss man sich dabei vermutlich mangels Möglichkeiten weniger Sorgen machen. Eher etwa um China, das seine maritimen Besitzansprüche gegenüber den Nachbarstaaten in den umliegenden Meeren ohnehin zunehmend rabiat verfolgt. Aber das ist eine andere Piratengeschichte.
Stefan Axel Boes

