Kabinett beschließt Einsatz von PATRIOT-Systemen in der Türkei

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06. Dezember 2012, Berlin; Die NATO hat am 4. Dezember entschieden, die integrierte Luftverteidigung der Allianz durch die Stationierung von PATRIOT-Systemen in der Türkei zu verstärken. Dazu sollen auch bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr eingesetzt werden. Das hat das Kabinett heute in einer Sondersitzung beschlossen. Der Einsatz ist im Mandatsvorschlag der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag bis zum 31. Januar 2014 befristet.

Die Verstärkung der integrierten NATO-Luftverteidigung in der Türkei ist eine ausschließlich defensive Maßnahme, die als Mittel militärischer Abschreckung verhindert, dass sich der Konflikt innerhalb Syriens auf die Türkei ausweitet. Der Einsatz dient ausdrücklich nicht der Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Territorium oder anderer offensiver Maßnahmen.
Die Türkei ist der gegenwärtig vom Syrien-Konflikt am stärksten betroffene NATO-Partner. Sie ist einer potentiellen Bedrohung durch Syrien ausgesetzt. Das dortige Regime verfügt unter anderem über ballistische Trägersysteme.

Die Verlegung deutscher PATRIOT-Luftverteidigungssysteme in engster Kooperation mit den Niederlanden und den USA unterstreicht die Verlässlichkeit Deutschlands als Bündnispartner. Die Systeme und ihr Bedienungspersonal werden nach der Verlegung in die Türkei dem Oberbefehlshaber der Alliierten Truppen in Europa (SACEUR) unterstellt.

Dieser kann im Rahmen seiner bereits bestehenden Befugnisse auch Fähigkeiten zur luftgestützten Luftraumüberwachung und -koordinierung (Airborne Warning and Control System – AWACS) einsetzen. So wird die NATO im Rahmen ihrer integrierten Luftverteidigung den bestmöglichen Schutz der türkischen Bevölkerung und des türkischen Territoriums gewährleisten.
Die konstitutive Befassung des Deutschen Bundestages soll nach Möglichkeit zwischen dem 12. und 14. Dezember 2012 erfolgen.

Weiter Informationen finden Sie auf:
www.bundesregierung.de  (mit „Fakten zur Regierungspolitik“)
www.auswaertiges-amt.de
www.bmvg.de

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