Dortmund, 10. August 2020 – Gute Nachrichten für gemeinnützige Vereine aus Nordrhein-Westfalen: Sie können beim Land Nordrhein-Westfalen bei finanziellen Engpässen bzw. drohender Zahlungsunfähigkeit einen einmaligen Zuschuss im Rahmen der Corona-Krise beantragen. Der OZG-konforme Online-Antrag für das Sonderprogramm „Heimat, Tradition und Brauchtum“ kann seit dem 15. Juli 2020 genutzt werden. Materna hat das Online-Formular auf Basis der Formular-Management-Lösung Lucom Interaction Platform (LIP 3.6.3) innerhalb kürzester Zeit entwickelt. Gehostet wird die Lösung beim Landesbetrieb IT.NRW.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat Materna beauftragt, das Online-Formular vergleichbar zum NRW-Soforthilfe-Formular zu entwickeln. Mit dem Online-Formular können Vereine einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen, um durch die Corona-Krise bedingte wirtschaftliche Engpässe zu überbrücken.
Zuständig für die Bearbeitung der Online-Anträge ist die jeweils nach Sitz der Antragsteller zuständige Bezirksregierung. Alle fünf Bezirksregierungen arbeiten mit der Formular-Management-Lösung LIP. Die Lösung unterstützt den gesamten Antragsprozess durchgängig digital von der Antragstellung über die Bearbeitung bis zur Entscheidung u. a. mit entsprechenden Plausibilitätsprüfungen bei der Antragstellung. Alle Anträge können bei den Bezirksregierungen übersichtlich bearbeitet und beispielsweise nach dem jeweiligen Status gefiltert werden. Die Entscheidungsprozesse werden dadurch wesentlich verkürzt.
Interessierte Landesbehörden können über den Rahmenvertrag beim Landesbetrieb IT.NRW Leistungen rund um digitale Formulare abrufen. Materna unterstützt gemeinsam mit seinen Partnern Lucom und Proximity als Vertragspartner von IT.NRW Umsetzungsvorhaben im OZG-Kontext und ist zusätzlich durch den Rahmenvertrag beim IT-Dienstleister ITZBund für die Bundesverwaltung tätig.
Weitere Informationen unter www.materna.de