Operationsplan Deutschland

Operationsplans Deutschland: Zusammenarbeit mit ziviler Polizei und verbündeten Streitkräften. (Foto © Bw/Schneider)
Operationsplans Deutschland: Zusammenarbeit mit ziviler Polizei und verbündeten Streitkräften. (Foto © Bw/Schneider)

Militärpolizeilicher Beitrag zur Stärkung der Abschreckung

Die globale und europäische Sicherheitslage hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert, insbesondere durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine seit 2022. Dadurch sind Konflikte und Kriege wieder als Bedrohungen wahrnehmbar, auch an den Grenzen von NATO und Europäischer Union.

Diese Entwicklungen führten dazu, sicherheitspolitische Szenarien zu überdenken und den Fokus verstärkt auf Landes- und Bündnisverteidigung zu legen. Die Fähigkeit zur Kriegsführung wird als ein wesentliches Element der Abschreckung angesehen und ist Bestandteil neuer Verteidigungspläne der NATO sowie des nationalen Operationsplans Deutschland (OPLAN DEU). Er ist ein ressortübergreifendes Planungskonzept, das politische, zivile und militärische Aspekte sowie alle Verwaltungsebenen integriert beziehungsweise Anschlusspunkte anbietet. Die Übergänge zwischen den Phasen Frieden, Krise, Spannungs- und Verteidigungsfall sind zeitlich nicht exakt bestimmbar und verlaufen teilweise fließend. Der Militärpolizei kommt als Single Point of Contact für polizeiliche Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in der Ausübung ihrer Aufgaben als bekannter und artverwandter Akteur eine besondere Funktion zu.

Zusammenarbeit mit Truppenführern

Im Rahmen des Operationsplans deckt die Militärpolizei das gesamte Spektrum entsprechender Aufgaben und Fähigkeiten an der Schnittstelle von innerer und äußerer Sicherheit ab. Militärpolizeikräfte unterstützen als Berater die Truppenführung – in aller Regel militärisch „auf Zusammenarbeit angewiesen“ – und tragen mit ihren Kompetenzen zum Gesamteinsatzwert bei. Die Gewichtung dieser Aufgaben variiert in Abhängigkeit von den jeweiligen Phasen und dem rechtlichen Status von Frieden bis Verteidigungsfall. Militärpolizeiliche Beiträge unterliegen spezifischen Herausforderungen und Schwerpunkten. Unabhängig von den Phasen bleiben die sechs Kernaufgaben mit ihren jeweiligen Spezialisierungen als Fähigkeitsprofil relevant und sind stets unter Beachtung der jeweils geltenden Befugnisse wahrzunehmen.

Operationsplan Deutschland: Erweiterte Befugnisse bereits im Frieden erforderlich

Zahlreiche Maßnahmen im Operationsplan fördern bereits in Friedenszeiten und während Krisen die NATO-Strategie der Abschreckung durch Kräfteprojektion, alles weit vorab der formalen Feststellung des Spannungsfalls. Aus unterschiedlichen Gründen, zum Beispiel aufgrund hybrider Aktivitäten und der Nutzung neuer Technologien (Drohnen), bestehen Normenlücken hinsichtlich bestimmter Befugnisse für die Streitkräfte insgesamt und die Militärpolizei im Besonderen. Beispielsweise greift die Verkehrsregelungsbefugnis derzeit noch erst mit Auslösung des Spannungsfalls. Zudem erschweren verschiedene zivilrechtliche Vorgaben/ Vorschriften, etwa Datenschutzbestimmungen, Genehmigungsverfahren, Betriebsauflagen, behördliche Kontrollen sowie Regelungen zum Brand-, Lärm- und Umweltschutz, einen reibungslosen und effektiven Betrieb der Streitkräfte, insbesondere in der Übergangsphase vor einem Spannungs- oder Verteidigungsfall. Vor diesem Hintergrund werden ministerielle Anpassungen der Befugnisse sowohl für die Streitkräfte allgemein als auch speziell für die Militärpolizei geprüft und bereits teilweise umgesetzt.

Mangelressource mit Priorisierungserfordernis

Die Herausforderung begrenzter Ressourcen (Personal, Material, Zeit) erfordert eine ressortübergreifende sowie multinationale Zusammenarbeit zur gemeinsamen, hier (militär-)polizeilichen Lastenteilung und Priorisierung. Dies erhält im aktuellen Kontext besondere Relevanz. Mit zunehmender Eskalation werden militärische und damit auch militärpolizeiliche Kräfte die Aufgabe der Abschreckung durch Präsenz an der NATO-Ostflanke übernehmen. Somit stehen in Deutschland für den OPLAN DEU nur noch anteilig militärpolizeiliche Kräfte zur Verfügung. Das Aufgabenportfolio dieser Kräfte bleibt insgesamt unverändert und unterliegt dennoch je nach Phase unterschiedlicher Gewichtung. In den sechs Kernaufgaben und zwölf Spezialisierungen ergeben sich über die Phasen Frieden, Krise und Krieg hinweg verschiedene militärpolizeiliche Unterstützungsbedarfe im Zusammenhang mit dem Operationsplan. Alle Fähigkeiten sind auf die Erfordernisse der Landes- und Bündnisverteidigung adaptierbar und werden zwingend benötigt.

Von Autorenteam Kommando Feldjäger der Bundeswehr

Den kompletten Artikel lesen Sie in Ausgabe 6/25 des HHK!

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