Sachstand zum Vergabeverfahren „System Sturmgewehr der Bundeswehr – Basiswaffe mit Zubehör“

Dieser Beitrag hat kein vorgestelltes Bild.

Berlin, 9. Oktober 2020 – Auf Grundlage des am 30. September 2020 bei der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt eingegangenen Nachprüfungsantrags der Firma Heckler und Koch hat die Vergabestelle des Bundes (BAAINBw) erstmalig nachprüfbar von einer möglichen Patentrechtsverletzung durch die Firma C.G. Haenel GmbH Kenntnis erlangt.

Die darauf eingeleiteten internen Prüfungen haben zum Ergebnis geführt, dass eine entsprechende Patentrechtsverletzung durch den Bieter C.G. Haenel GmbH zulasten des Bieters Heckler und Koch nicht auszuschließen ist. Vor diesem Hintergrund war die Vergabestelle des Bundes angehalten, das Informationsschreiben (§ 134 GWB) an die Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung an die Firma C.G. Haenel GmbH aufzuheben. Die Vergabestelle des Bundes wird damit in eine Neubewertung der Angebote unter Berücksichtigung aller Aspekte eintreten.

Quelle: BMVg Presse- und Informationsstab

Verwandte Themen:

Modellbildung & Simulation, Wargaming und Territorial Hub im modernen Entscheidungsprozess der Bundeswehr Daten. Denken. Entscheiden. Das Planungsamt der Bundeswehr...

Der Einsatz von Simulatoren fand das erste Mal in den 1930er-Jahren statt, als die ersten Flugsimulatoren ihren Weg in...

Wer den Eindruck hat, dass der Iran-Konflikt seit der zweiten Kriegswoche vor allem am Ölmarkt ausgetragen wird, dürfte nicht...

Weitere Nachrichten
HHK+ Vorteile nutzen
mockup complete

Erhalten Sie jetzt einen Zugang zu den HHK+ Artikeln & Magazinen vom Hardthöhen-Kurier

Aktuelle Magazine
Partner & Anzeigen
Partner unsere Sonderpublikationen