Soldatinnen und Soldaten, Reservistinnen und Reservisten, zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Wie die gesamte Bundesrepublik Deutschland ist auch die Bundeswehr von COVID-19 betroffen. Die Infektion macht vor unseren Bundeswehrangehörigen nicht halt. Die ersten Auswirkungen erleben wir bereits: Beispielsweise in der Durchführung unserer Kontingentwechsel für die Einsätze, im täglichen Dienstbetrieb, bei Ausbildungen und Übungen.
Nach den Weisungen zur Führungsorganisation und zum Meldewesen haben wir gestern mit der dritten Weisung des BMVg umfangreiche Maßnahmen angewiesen, um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr weiterhin durchhaltefähig aufrechtzuerhalten, das Personal im In- und Ausland bestmöglich zu schützen sowie die Verbreitung von COVID-19 zu verlangsamen.
Foto ©Bundeswehr/photothek.net/Thomas Imo
Auch unter den besonderen Bedingungen der COVID-19-Lage müssen und werden wir unsere Kernaufgaben erfüllen, ob in den Auslandseinsätzen, einsatzgleichen Verpflichtungen, Dauereinsatzaufgaben oder zu Hause im Grundbetrieb. Dazu gehört auch, die dafür erforderliche Ausbildung weiterhin zu gewährleisten.
Zusätzlich stellt sich die Bundeswehr auf die Unterstützung von Bundesressorts, Ländern und Kommunen in Deutschland im Wege der Amtshilfe ein. Wir leisten damit einen Beitrag zum Erhalt der staatlichen Handlungsfähigkeit. Auf der Grundlage der ressortübergreifend abgestimmten Vorgaben haben wir die Kategorien „Schutz“ und „Reaktion“ festgelegt. Für beide Kategorien haben wir einen umfangreichen Maßnahmenkatalog festgelegt, der in der Verantwortung der jeweiligen Dienststellenleitung umzusetzen ist.
Das BMVg steuert aus dem „Lagezentrum CORONA“ unter Leitung der Abteilung Strategie und Einsatz alle erforderlichen Maßnahmen und führt ein umfassendes Lagebild.
Es kommt darauf an, wo immer möglich mit reduzierter Vor-Ort-Präsenz, Schichtbetrieb, Bereitschaftsregelungen und mobilem Arbeiten die Bundeswehrangehörigen vor Infektion zu schützen, um so gleichzeitig die Durchhalte- und Reaktionsfähigkeit der Bundeswehr insgesamt zu erhalten. In der Kategorie „Schutz“ sind dazu bereits alle erforderlichen Vorbereitungen angewiesen, die auf Weisung BMVg oder bei Auftreten eines begründeten Verdachts- und Erkrankungsfalls wirksam werden.
Besonders weise ich auf die in der Weisung enthaltenen dienst- und arbeitsrechtlichen Grundlagen, die Grundsätze für die Gewährung von Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung zur Kinderbetreuung und die Leitlinien der Bundesregierung hin.
Ich fordere Sie alle auf, mit Ihrer Arbeit, auch unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen weiterhin tatkräftig zur Einsatzfähigkeit der Bundeswehr beizutragen. Ihre Erfahrung und Ihr Können sorgen dafür, dass sich die Gesellschaft auf uns verlassen kann. Dies gilt im besonderen Maße auch für unsere Reservistinnen und Reservisten, ich zähle auf Sie und Ihre Unterstützung zur Sicherstellung der Durchhaltefähigkeit der aktiven Truppe, sollte die Lage dies erfordern.
Bei allem Können und Engagement gilt jedoch: Jede einzelne Person muss ihren Beitrag zur eigenen Gesunderhaltung leisten und helfen, die Gesundheit der Kameradinnen und Kameraden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und zu schützen.
Ich appelliere an Ihre Verantwortung und Umsicht mit Blick auf die noch auf uns zu kommenden Herausforderungen und ich weiß, dass ich mich auf Sie alle verlassen kann!
Eberhard Zorn
General
Quelle BMVg