Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag im Verfahren über die Vergabe zum „Projekt System Sturmgewehr“ zurück

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Berlin, 10. Juni 2021 – Die Vergabekammer des Bundes hat heute, am 10. Juni 2021, den Nachprüfungsantrag der Firma C. G. Haenel GmbH gegen den Bund im Verfahren über die Vergabe der „Herstellung  und Lieferung von Sturmgewehren mit Zubehör für die Bundeswehr“ (Projekt System Sturmgewehr) zurückgewiesen.

Dabei hat die Vergabekammer ausdrücklich festgestellt, dass das Bundesministerium der Verteidigung zu Recht beabsichtige, den Zuschlag in diesem Vergabeverfahren der Firma Heckler & Koch GmbH zu erteilen. Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig. Die Firma C. G. Haenel GmbH ist berechtigt, innerhalb von zwei Wochen hiergegen sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen.

Quelle: Bundesministerium der Verteidigung Leitungsstab Presse

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