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Verteidigungshaushalt in besonderen Zeiten

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Berlin, 20.05.2022 – In der gestrigen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wurde zu später Stunde auch der Verteidigungsetat für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.
Der brutale Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zeigt, wie wichtig gut ausgestattete Streitkräfte und ein auskömmlicher Verteidigungshaushalt sind. Neben den Beratungen zu einem Sondervermögen Bundeswehr ist auch der Verteidigungshaushalt hierbei von herausragender Bedeutung. Mit insgesamt 50,4 Milliarden Euro gehört er zum Gesamtpaket, mit dem die Bundeswehr einsatzbereiter und Deutschland damit wehrhafter gemacht werden kann.

Verteidigungsministerin Lambrecht betont: „Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dass wir Verteidigung wieder als eine zentrale Aufgabe unserer Gesellschaft betrachten. Sicherheit fällt nicht vom Himmel. Sie muss täglich errungen und verteidigt werden: Für uns und für kommende Generationen, deren Sicherheit davon abhängt, welche Investitionen wir heute anschieben.“

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Mit 50,4 Milliarden Euro steigt der Verteidigungsetat gegenüber dem Haushaltsjahr 2021 um rund 3,5 Milliarden Euro. Diese Steigerung im Einzelplan 14 wird vor allem den militärischen Beschaffungen zugutekommen. Hierfür werden über 1,2 Milliarden Euro mehr zur Verfügung stehen als noch im Vorjahr. Es sollen zum Beispiel rund 625 Millionen Euro mehr in Forschung, Entwicklung und Erprobung investiert und rund 513 Millionen Euro mehr für die Materialerhaltung berücksichtigt werden. Auch der Anteil der sonstigen Betriebsausgaben wird weiter aufgestockt, um die zum Teil wesentlichen Kostensteigerungen für den laufenden Betrieb abzudecken.

Mit dem Budget wird zum Beispiel die Vollausstattung der Soldatinnen und Soldaten mit ihrer persönlichen Ausstattung und allen Bekleidungssätzen schnell anstoßen können. Weiterhin können große Rüstungsvorhaben wie die Beschaffung der Eurodrohne, des Systems Pegasus zur weiträumigen Überwachung und Aufklärung aus der Luft oder des Seefernaufklärers P-8A Poseidon fortgesetzt werden. Daneben können beispielsweise das Vorhaben SatComBw Stufe 3 begonnen und die Digitalisierung der Bundeswehr vorangetrieben werden.

Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 wird voraussichtlich am 3. Juni 2022 durch den Deutschen Bundestag beschlossen werden. Nach einer weiteren Beratung im Bundesrat am 10. Juni 2022 wird das Gesetz verkündet werden können. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird zugleich die vorläufige Haushaltsführung für das laufende Haushaltsjahr enden.

Quelle  BMvg – Presselagezentrum

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