Unterschiedliche Ressorts mit einem gemeinsamen Ziel – Zusammen mehr leisten
Die offene militärische Aggression, Krisen im Nahen und Mittleren Osten, die angespannte geopolitische Lage im asiatischen Raum sowie jede Form von Terrorismus sind komplexe Bedrohungen unserer heutigen Zeit. Diesem breiten Spektrum kann nur durch staatliches Handeln in einem Verbund aller relevanten Institutionen, Kräfte und Mittel effektiv begegnet werden.
Die zunehmende Auflösung oder Verwischung der bisherigen Grenzen zwischen äußerer und innerer Sicherheit begründen den Gedanken einer gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge. Die Bekämpfung damit einhergehender Bedrohungen verlangt Kooperation über Landesgrenzen und Zuständigkeitsstrukturen hinweg. Polizei, Bundeswehr, Bevölkerungsschutz, die Selbsthilfe der Bevölkerung sowie der Wirtschaft, inklusive der Betreiber von kritischen Infrastrukturen, bilden die Säulen einer soliden gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge. Aber wie gestaltet sich diese gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge in der Praxis? Was sind die Grundlagen und wie sind die beiden größten Akteure des Schutzes vor atomarer, biologischer und chemischer Bedrohung vernetzt – das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und das ABC-Abwehrkommando der Bundeswehr (ABCAbwKdoBw)?
Administrative Grundlagen
In der nationalen Zielvorgabe wird ausgeführt, dass der Kernauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung nur gesamtstaatlich und in der Gesamtverteidigung zu erfüllen ist. Hierdurch wird das Fundament gesetzt und die Relevanz einer ressortübergreifenden Kooperation herausgestellt.
Die Nationale Sicherheitsstrategie 2023 ist die Basis der Bestrebungen einer gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge und legt ein besonderes Augenmerk auf neue regionale Proliferationsdynamiken, wobei auch CBRN-Gefahren (chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear) eine nicht zu vernachlässigende Bedrohung darstellen. Die mutwillige Beschädigung oder sogar Zerstörung von zivilen industriellen Anlagen mit CBRN-Relevanz, wie zum Beispiel Chemiewerke oder Nuklearanlagen, sowie der Einsatz nichtkonventioneller Waffen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure sind als essenzielle Risiken anerkannt. Militärisch, also für die Bundeswehr, sind diese Aspekte in den Verteidigungspolitischen Richtlinien 2023 umgesetzt, auf ziviler Seite ist die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) 2016 als Gesamtkonzept der Bundesregierung für die zivile Verteidigung die Grundlage. Sie bildet die Basis für alle notwendigen Maßnahmen der zivilen Verteidigung und dient damit der Planung sowie Vorbereitung aller nichtmilitärischen Maßnahmen, die zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit einschließlich der Versorgung und des Schutzes der Bevölkerung notwendig sind.
Kernaussage ist: „Der Ansatz integrierter Sicherheit erfordert schon im Frieden die gemeinsame und einheitliche Betrachtungsweise der militärischen sowie der zivilen Verteidigung, um den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden zu können.“ Eine gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge als nationale Gesamtverteidigung will und muss mehr sein als die bekannten Prinzipien der Amts- und Katastrophenhilfe nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes.




