Das Kommando Spezialkräfte hat das bisherige Eignungsfeststellungsverfahren weiterentwickelt und führt seit September 2023 das Potenzialfeststellungsverfahren Kommandosoldat Spezialkräfte des Heeres durch. Ziel des Potenzialfeststellungsverfahrens ist es, Soldaten zu identifizieren, die das Potenzial haben, die Ausbildung zum Kommandosoldaten erfolgreich zu absolvieren. Das Verfahren als Bestandteil des Selektions- und Ausbildungsprozesses des Kommandos Spezialkräfte beinhaltet dabei im Schwerpunkt das Abprüfen der individuellen Leistungsfähigkeit der Kandidatinnen und Kandidaten. Da sich die Ausbildung von Spezial- und spezialisierten Kräften der Bundeswehr grundsätzlich am Kommando Spezialkräfte orientiert, soll im Folgenden das Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) Fernspähkräfte vorgestellt und dahingehend betrachtet werden, ob auch dort gute Gründe für eine zeitgemäße Weiterentwicklung identifiziert werden können – und falls ja, welche.
Eignungsfeststellung bei den Fernspähkräften
Die Durchführung des EFV Fernspähkräfte ist in einer Bereichsvorschrift geregelt und wird derzeit zweimal jährlich am Standort Munster durchgeführt. Das Verfahren für Fernspähkräfte hat eine Dauer von insgesamt drei Monaten und unterteilt sich in eine Vorbereitungsphase (zehn Wochen) und eine Prüfungsphase (zwei Wochen).
Die Vorbereitungsphase beinhaltet neben der Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit auch das Erlernen grundlegender soldatischer Fertigkeiten. Mit dem Erlernen dieser Fertigkeiten (Zubereiten von Rohverpflegung, Bau von Notunterkünften, feldmäßige Körperhygiene zum Erhalt der Kampfkraft, Orientieren und Überwinden schwieriger Geländeabschnitte) werden bereits in dieser Phase der Fernspähausbildung Erfahrungswerte für die spätere Dienstzeit im Bereich der Fernspähkräfte der angehenden Fernspäherinnen und Fernspäher geschaffen.
Die Prüfungsphase des EFV Fernspähkräfte, welche auch ohne vorherige Teilnahme an der Vorbereitungsphase absolviert werden kann, unterteilt sich in folgende Phasen:
- Abprüfen grundlegender körperlicher Leistungsfähigkeit (drei Tage): 7.000 m Geländelauf in Feldanzug Grundform mit 20 kg Gepäck in maximal 52 Minuten, 200 m Kleiderschwimmen in maximal acht Minuten, fünf Klimmzüge im Ristgriff mit Feldanzug Grundform, Hindernisbahn ohne Waffe in maximal einer Minute und 49 Sekunden, Hallenhindernisparcours spezialisierte Kräfte in maximal drei Minuten und 20 Sekunden,
- Durchschlagen (sieben Tage): Marsch teilweise mit Zusatzgewichten (ca. 150 km Marschstrecke) ohne ausreichende Verpflegung, Orientieren, Leben im Felde, mehrfaches Überwinden von Gewässern sowie Gruppenaufgaben,
- Vor- und Nachbereitung (zwei Tage).
Für die Durchführung der Prüfungsphase der Eignungsfeststellung Fernspähkräfte wird die Heeresaufklärungsschule personell durch Fernspähoffiziere und -feldwebel sowie materiell von Seiten der Fernspähkompanie 1 unterstützt. Mit der durch die Bereichsvorschrift geforderten Präsenz einer Truppenpsychologin/eines -psychologen und einer/s Truppenärztin/-arztes während der gesamten Prüfungsphase werden die Beanspruchungen und Belastungen der Prüfkandidaten permanent bewertet, um unverhältnismäßige Überlastungen und ggf. daraus entstehende Gesundheitsfolgestörungen zu vermeiden. Zusätzlich werden die Leitenden bei der Einschätzung und Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber psychologisch beraten. Weiterhin werden anhand von Bewertungsbögen neben bestimmten vorgegebenen körperlichen Leistungswerten, beispielsweise ein Eilmarsch mit Zusatzgewichten über eine vorgegebene Strecke, auch das situative Sozialverhalten und die mentale Stärke der Teilnehmenden erfasst und durch das Leitungspersonal eingeordnet. Ziel dieser Maßnahmen ist, die Belastbarkeit, aber auch die soziale Kompetenz der Anwärterinnen und Anwärter in einer Ausnahmesituation zu bewerten.
Am EFV Fernspähkräfte können neben den Feldwebelanwärtern, die direkt für die Verwendung Fernspäh eingestellt werden, auch Angehörige aller übrigen Dienstgradebenen und Teilstreitkräfte teilnehmen. Eine konkrete Ausbildungs- und Verwendungsplanung einschließlich Laufbahnwechsel erfolgt mit Bestehen des Eignungsfeststellungsverfahrens.
Von Hauptmann Julian Noltensmeier, Heeresaufklärungsschule
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