Der Vertrag über den Offenen Himmel (Open Skies Treaty) bildet die Grundlage für die kooperative Beobachtung aus der Luft. Er entstand vor dem Hintergrund der tiefgreifenden geopolitischen Veränderungen nach dem Ende des Kalten Krieges und ist eines der letzten großen völkerrechtlich bindenden weiterhin aktiven multilateralen Rüstungskontrollabkommen.
Mit der Beobachtungsplattform Airbus A319 OH betreibt Deutschland das modernste Open-Skies-System, das umfangreiche Fähigkeiten für die Implementierung des Vertrages bietet sowie Einsatzoptionen darüber hinaus bereithält.
Erste Ideen von Beobachtungsflügen zur Vertrauensbildung
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges prägte tiefes Misstrauen das Verhältnis der Vereinigten Staaten von Amerika und der Sowjetunion. Auf beiden Seiten herrschte permanente Angst vor einem Überraschungsangriff. Vor diesem Hintergrund skizzierte US-Präsident Dwight D. Eisenhower 1955 in einer Rede vor der UN-Generalversammlung eine Initiative, bei deren Realisierung sich beide Länder gegenseitig den Überflug von mit Kameras ausgestatteten Flugzeugen erlauben würden. Durch die direkte Beobachtung des jeweilig anderen Staatsgebiets sollte die Möglichkeit eines Überraschungsangriffs ausgeschlossen und gleichzeitig Vertrauen geschaffen werden. Die sowjetische Führung unter Nikita Chruschtschow lehnte den Vorschlag ab. Sie befürchtete, dass Beobachtungsflüge für Spionage missbraucht würden.
Stattdessen setzte die Sowjetunion auf Abschottung und Geheimhaltung ihrer militärischen Stärke, um auf diese Weise den Westen abzuschrecken. Im Zuge der Entspannung des Verhältnisses zwischen den beiden Supermächten nach dem Ende des Kalten Krieges griff US-Präsident George H. W. Bush die Idee der kooperativen Beobachtung aus der Luft 1989 wieder auf. Bush präsentierte während einer Sitzung der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), basierend auf Eisenhowers Idee, das Konzept „Offener Himmel“ als vertrauensbildende Maßnahme. Der Vorschlag stieß zunächst erneut auf Vorbehalte auf sowjetischer Seite, die weiterhin westliche Spionage befürchtete. Während der Verhandlungen des Vertrags über die konventionellen Streitkräfte in Europa 1989/1990 konnte aber erstmalig Einigkeit über die Aufnahme einer rudimentären Regelung zur Beobachtung aus der Luft erzielt werden.
Der Vertrag über den Offenen Himmel
Die grundsätzliche Akzeptanz einer Beobachtung aus der Luft ermöglichte, Verhandlungen mit Blick auf ein dezidiertes Vertragswerk „Offener Himmel“ zu beginnen. Bereits im Februar 1990 fand hierzu in Ottawa die erste internationale Konferenz mit den NATO- und damaligen Warschauer Pakt-Staaten statt. Nach weiteren Verhandlungen in Budapest (1990) und Wien (1991) konnte 1992 in Helsinki der Vertrag finalisiert und von zunächst 27 Nationen unterzeichnet werden. Er deckte im internationalen Sprachgebrauch „ein Gebiet von Vancouver bis Wladiwostok“ ab, wobei mit dem US-Bundesstaat Alaska ein noch weiter westlich gelegener Bereich Bestandteil war.
Mit Abschluss der Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten trat der Vertrag offiziell aber erst circa zehn Jahre später, am 1. Januar 2002, in Kraft und wird bis heute aktiv umgesetzt. Weitere sieben Nationen traten später bei, sodass der Vertrag in seiner Hochphase 34 Nationen umfasste. Primäres Ziel war und ist die Schaffung von Transparenz und Vertrauen. Jeder Vertragsstaat hat das Recht, das gesamte Territorium aller anderen Vertragsstaaten grundsätzlich ohne Einschränkungen zu überfliegen, außer im grenznahen Bereich zu Nicht-Vertragsstaaten. Die Ausstattung der Luftfahrzeuge und die Auflösung der Sensoren ist dabei bewusst limitiert, um die Möglichkeiten einer Spionage so weit möglich ausschließen. Einfach ausgedrückt ist es das Ziel, einen Panzer von einem Lastwagen unterscheiden zu können. Details des Geräts und der technischen Ausstattung sollen nicht erkannt werden.
Von Autorenteam Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr
Hier lesen Sie die Ausgabe 2/26 des HHK!
Aktuelle Beiträge lesen Sie bei Soldat & Technik
er Bundeswehr