Nach über 100 Tagen Irankrieg mündeten schlechte Planung, wirtschaftliche Zwänge und gegenläufige politische Interessen innerhalb der beteiligten Lager in einem vorläufigen Abkommen zu seiner Beendigung. Das nicht mit den Verbündeten abgestimmte amerikanisch-israelische Vorgehen und sein faktisches Scheitern an den angestrebten Zielen stellen die bisherigen Machtkonstellationen im Nahen und Mittleren Osten infrage. Möglicherweise ist dies aber nur Symptom einer globalen Entwicklung: quasi die Demokratisierung von Kriegführung und Abschreckung zulasten der bisherigen Großmächte.
Am 1. Mai lief eine Deadline im am 28. Februar begonnenen Irankrieg aus: Nach der War Powers Resolution von 1973 kann der amerikanische Präsident die Streitkräfte außer bei einem direkten Angriff auf diese oder US-Territorium ohne Ermächtigung des Kongresses nur 60 Tage lang zu Feindseligkeiten einsetzen. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Selbstermächtigung, die Senat und Repräsentantenhaus zum Ende des Vietnamkrieges gemeinsam mit jeweils parteiübergreifender Zweidrittelmehrheit gegen das Veto von Präsident Richard Nixon beschlossen, ist allerdings umstritten. Denn einerseits weist die amerikanische Verfassung dem Kongress das Recht zum Aufstellen und Regulieren der Streitkräfte sowie zu Kriegserklärungen zu. Andererseits aber dem Präsidenten die Rolle des Oberbefehlshabers. Die Amtsinhaber haben deren Beschränkung nie so recht anerkannt, sich aber formal weitgehend an deren Vorgaben gehalten.
Insbesondere die offizielle Benachrichtigung des Kongresses innerhalb von 48 Stunden nach Beginn eines Einsatzes. Auch Donald Trump hat das im Fall des Iran getan. Umgekehrt hat der Kongress dem Präsidenten auf dessen Bitte in der Regel eine Autorisierung zum Einsatz militärischer Gewalt erteilt, die an die Stelle von aus der Mode gekommenen Kriegserklärungen getreten ist. Andernfalls hat er aber auch nie wirklich etwas gegen Überschreitungen der 60-Tage-Frist unternommen, wie im Falle Libyens unter der Regierung von Barack Obama. Beide Seiten wollten es lieber nicht darauf ankommen lassen, dass am Ende der Oberste Gerichtshof die Frage verbindlich zu ihrem Nachteil klärt.
Donald Trump goes Barack Obama
Oppositionelle Abgeordnete und Senatoren haben zuletzt häufiger versucht, der Regierung die Fortführung eines Einsatzes ausdrücklich zu verbieten. Üblicherweise scheiterte das an den Mehrheitsverhältnissen im Kongress, im Irankrieg in zehn Fällen, bevor Repräsentantenhaus und Senat in den letzten Wochen jeweils eine entsprechende Resolution auf den Weg brachten. Fruchtlos blieben auch Versuche gegen die Operationen gegen Venezuela und den Drogenschmuggel in der Karibik, für die Trump jeweils keine Genehmigungen erbeten hatte.
Im Falle Libyens konnte sich seinerzeit nur das republikanisch dominierte Repräsentantenhaus wenigstens zu einer offiziellen Missfallensbekundung über die Haltung der Regierung Obama aufraffen, dass der Einsatz ja mittlerweile unter Führung der NATO laufe, also eigentlich gar kein amerikanischer mehr sei. Und dass man schließlich weder Bodentruppen im Land noch die für „Feindseligkeiten“ typischen Verluste habe. Die Regierung Trump konnte zwar nicht mit der NATO argumentieren, aber durchaus auf den letzten Teil verweisen. Zudem belehrte sie den Kongress, dass sich die 60-Tage-Frist mit dem zu diesem Zeitpunkt seit einem Monat geltenden Waffenstillstand mit dem Iran erledigt habe, zumindest aber pausiert sei.
Wohl auch deshalb wollte sie in den folgenden Scharmützeln in der Straße von Hormus, den mutmaßlichen iranischen Angriffen auf US-Kriegsschiffe und Ölinfrastruktur in den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie den amerikanischen Gegenangriffen auf iranische Schnellboote und Blockadebrecher keine Wiederaufnahme der Kampfhandlungen erkennen. Auch das „Project Freedom“, mit dem die USA Anfang Mai im Persischen Golf festsitzende Handelsschiffe aus diesem „hinausführen“ wollten, wurde keine 48 Stunden später zunächst gestoppt.