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Koblenz im Juli 2017 – BAAINBw schließt unbefristeten Leistungsvertrag mit der Inhouse-Gesellschaft Heeresinstandsetzungslogistik GmbH (HIL).

„Mit dem Leistungsvertrag sichert die Bundeswehr Instandsetzungsmaßnahmen in hoher Qualität an militärischen geschützten und ungeschützten Rad- und Kettenfahrzeugen sowohl im Inland, als auch bei Übungen und im Einsatz. Dabei wächst die Anzahl der betreuten Systeme signifikant auf.“, erklärt der Vizepräsident des BAAINBw, Armin Schmidt-Franke, anlässlich der Vertragsunterzeichnung am Donnerstag in Koblenz.Bei der nun abgeschlossenen Folgelösung HIL ab 2018 wurde ein in seiner Laufzeit unbefristeter Leistungsvertrag abgeschlossen. Er umfasst für die Jahre 2018 – 2025 ein Auftragsvolumen in Höhe von insgesamt rund 5,4 Milliarden Euro.

Bild Blick in die Werkstatt Quelle HIL GmbH

Blick in eine Werkstatt der HIL. / © HIL GmbH

Die Bundeswehr sichert sich mit dem Vertrag für ein festgelegtes Portfolio an militärischen geschützten und ungeschützten Rad- und Kettenfahrzeugen eine fest definierte Verfügbarkeit. Der Leistungsumfang für die Folgelösung HIL umfasst unter anderem eine Erweiterung des Produktportfolios an militärischen geschützten und ungeschützten Rad- und Kettenfahrzeugen sowie die Leistungserbringung bei Übungen im Ausland und im Einsatz.

Die HIL ist als Inhouse-Gesellschaft integraler Bestandteil des logistischen Systems der Bundeswehr und entlastet die Bundeswehr von Aufgaben der Instandhaltung im Grundbetrieb. Sie unterstützt den Ausbildungs- und Übungsbetrieb und ist auf die Einsatzorientierung der Streitkräfte ausgerichtet. Die HIL leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Einsatzbereitschaft der Streitkräfte.

Im Jahr 2005 wurde die HIL GmbH als Kooperationsgesellschaft zwischen dem Bund und der HIL Industrie Holding GmbH gegründet. Mit Wirkung vom 11. Januar 2013 wurde die HIL GmbH in eine Inhouse-Gesellschaft des Bundes überführt und die Kooperation mit der Industrie beendet. Der Hauptvertrag mit dem ursprünglichen Vertragsende 15. Februar 2013 wurde mit dem 15. Änderungsvertrag bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.

www.baainbw.de

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