Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat laut einer Mitteilung vom gestrigen Montag die Einleitung konkreter vorbereitender Schritte von fünf Liegenschaften für den Neuen Wehrdienst beauftragt. Diese Meldung folgt auf eine Mitteilung von Anfang Juli, dass acht Liegenschaften sich aufgrund ihrer Lage, Infrastruktur und Kapazitäten besonders gut für den zeitgerechten Aufwuchs der Streitkräfte mit den entsprechenden Ausbildungskapazitäten eignen würden.
Von den damals ausgewählten werden in der neuen Mitteilung nun genannt:
- die ehemalige Kurpfalz-Kaserne in Speyer (Rheinland-Pfalz),
- die ehemalige Unteroffizier-Krüger-Kaserne inklusive des ehemaligen Standortübungsplatzes (StOÜbPl) in Kusel (Rheinland-Pfalz),
- die ehemalige Graf-Stauffenberg-Kaserne inklusive des ehemaligen StOÜbPl in Sigmaringen (Baden-Württemberg),
- die ehemalige Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest (Nordrhein-Westfalen),
- die ehemaligen Ray Barracks inklusive des ehemaligen US-Übungsplatzes Ockstadt als StOÜbPl in Friedberg (Hessen).
Gespräche an Standorten laufen bereits oder sind geplant
In Speyer, Kusel und Sigmaringen gab es laut BMVg bereits intensive Gespräche mit allen beteiligten Stakeholdern, um die gegenseitigen Interessen zur zukünftigen Nutzung der Liegenschaften offen zu diskutieren. Die erzielten Ergebnisse zeugten demnach von einer Kompromissgemeinschaft, die nicht nur die Bedeutung des Aufwuchses der Bundeswehr unterstreiche, sondern auch die gute Partnerschaft aller Beteiligten. Die nächsten Schritte würden zeitnah in entsprechenden Absichtserklärungen, einem sogenannten Letter of Intent (LoI), festgehalten.

Für die Liegenschaften in Soest und Friedberg stünden diese Gespräche an. Für die ehemalige Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest sei das Treffen bereits im September geplant. Auch in Bezug auf die ehemaligen Ray Barracks inklusive des ehemaligen US-Übungsplatzes Ockstadt als Standortübungsplatz in Friedberg verfestigten sich die Nutzungsabsicht der Bundeswehr. Hier werde ebenfalls ein entsprechender LoI erstellt, auf dessen Grundlage die Wiedernutzung der Liegenschaft erfolgen solle. Da diese Liegenschaft aktuell noch genutzt werde, müssten einige Besonderheiten berücksichtigt werden.
Sicherung zeitgerechter Maßnahmen für Neuen Wehrdienst
Um zeitgerecht die vertraglichen und baulichen Maßnahmen zur Wiedernutzung der Liegenschaften durch die Bundeswehr umsetzen zu können, seien jetzt die erforderlichen Schritte zu ergreifen. Insbesondere das an die Unterzeichnungen der LoI anknüpfende Landbeschaffungsverfahren müsse kurzfristig eingeleitet werden, um die geplanten Ausbildungskapazitäten umsetzen zu können. Dadurch gingen die Liegenschaften wieder in die militärische Nutzung und in den Besitz des Bundesministeriums der Verteidigung über.
Die erläuterten Schritte dienen der Mitteilung zufolge dazu, rechtzeitig die Voraussetzungen für eine zukünftige Nutzung zu schaffen. Eine Stationierungsentscheidung sei damit noch nicht verbunden. Die Bundeswehr werde auch weiterhin den vertrauensvollen Austausch und engen Schulterschluss mit den betroffenen Ländern, Regionen und Kommunen fortführen, um diesen Weg gemeinsam und im guten Einvernehmen begleiten und umsetzen zu können.
Redaktion/sab
