München, 22. Juni 2021 – Am 16. Juli 2020 hat der Europäische Gerichtshof das Datenschutzabkommen Privacy Shield für ungültig erklärt. Die Entscheidung macht deutlich, dass europäische Daten bei US-Providern weder in den USA noch in Europa vor den Zugriffen amerikanischer Behörden sicher sind. In einem neuen Rechtsgutachten erläutert Prof. Dr. Heckmann, Inhaber des Lehrstuhls für Recht und Sicherheit der Digitalisierung an der Technischen Universität München, woraus die allgemeinen Grundsätze der Datenübermittlung in Drittländer bestehen, was die bisherigen Rechtsgrundlagen für den Datentransfer in die USA bis zum Schrems-II-Urteil waren und wie die Lösung R&S Trusted Gate einen datenschutzkonformen Ausweg aus dem Cloud-Dilemma für Behörden und Unternehmen darstellt.
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Verunsicherung durch Schrems-II-Urteil
In zunehmend digitalisierten, vernetzten und automatisierten Arbeitsumgebungen spielt Cloud Computing eine zentrale Rolle. Unternehmen und Behörden nutzen für ihren Bedarf an Cloud Computing überwiegend Anwendungen, Dienste und Services von US-amerikanischen Anbietern wie Microsoft, Google oder Amazon, da diese mit hoher Funktionalität und Skalierbarkeit überzeugen. Das Schrems-II-Urteil verunsichert viele Nutzer, inwiefern der Einsatz solcher Cloud-Dienste datenschutzrechtlich überhaupt noch möglich ist.
Nach Auffassung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) besteht im Cloud Computing derzeit kein zulässiger Weg für die Datenübermittlung in die USA. Der EDSA schließt aber nicht aus, „dass durch künftige technische Entwicklungen Maßnahmen möglich werden könnten, welche die beabsichtigten Geschäftszwecke erfüllen, ohne dass Zugang zu den unverschlüsselten Daten benötigt würde“.
Sicherer Datenaustausch durch Mehrebenensystem
Laut des Rechtsgutachtens bietet die Cloud-Sicherheitslösung R&S Trusted Gate eine solche technische Innovation. Die Besonderheit dieser Lösung liegt in der sicheren Gestaltung eines Mehrebenensystems: Danach werden die (personenbezogenen) Inhalte der Verschlüsselungsebene von den Cloud-Diensten auf der Geschäftsebene getrennt. Auf diese Weise können die Vorteile der externen Cloud-Dienste genutzt werden, ohne dass personenbezogene Daten in ein „unsicheres Drittland“ übermittelt werden. Die Unternehmen und Behörden behalten die Datenherrschaft und erfüllen die Anforderungen der EU-DSGVO.
R&S Trusted Gate lässt sich nahtlos in Storage-Systeme gängiger Public Clouds wie Microsoft Azure, Google, AWS und Collaboration-Tools wie Microsoft 365 oder SharePoint einbinden und gesetzliche Vorgaben sowie Compliance-Regeln können auch in globalen Cloud-Umgebungen problemlos umgesetzt werden. Dabei läuft die Lösung transparent in bestehenden Anwendungen, sodass Arbeitsabläufe unverändert bleiben. Eine spezielle Suchfunktion ermöglicht eine sichere Volltextsuche selbst in verschlüsselten Dokumenten. Zudem laufen wichtige Funktionen wie die Versionierung von Dokumenten weiterhin ohne Einschränkungen.
Das vollständige Rechtsgutachten von Prof. Dr. Heckmann finden Sie hier.
Über den Autor: Prof. Dr. Dirk Heckmann ist Inhaber des Lehrstuhls für Recht und Sicherheit der Digitalisierung an der Technischen Universität München. Mit seinem hier zur Verfügung gestellten Rechtsgutachten werden viele wichtige Fragen zur datenschutzkonformen Nutzung von Cloud-Lösungen wie Microsoft 365 oder Microsoft Teams geklärt und zudem ein klarer Ausweg aus dem „Cloud-Dilemma“, dass sich nach dem Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofes beim Thema Datenschutz ergeben hat, aufgezeigt.
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