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Verteidigungshaushalt soll im Jahr 2022 weiter steigen

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Berlin, 24. März 2021 – Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch, dem 24. März, die Eckwerte des Bundeshaushaltes, darunter die des Verteidigungshaushaltes und des Finanzplans für den Zeitraum bis 2025 beschlossen. Demnach soll der Verteidigungshaushalt 2022 weiter steigen – von 46,93 Milliarden Euro auf 49,29 Milliarden Euro. Das entspricht einer Steigerung von fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Den Eckwert des Haushaltes 2022 hat das Bundesministerium der Verteidigung damit erfolgreich verhandelt.

Fähigkeitslücken schließen

„Sicherheit kostet nun einmal Geld. Über die Bedrohungen für Deutschland und die EU wird vielleicht noch nicht breit gesprochen, dennoch sind sie real“, betont Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer. Der Staat habe die Kernaufgabe, die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, und das unabhängig von der Kassenlage. Die Erhöhung sei notwendig, um die durch jahrzehntelanges Sparen verursachten Lücken in den bestehenden Fähigkeiten zu füllen und sich gleichzeitig gegen neue Bedrohungen wie Drohnen, Hyperschallwaffen oder Angriffe im Cyberraum zu wappnen, so die Ministerin weiter.

Laut Kabinettsbeschluss bekennt sich die Bundesregierung wiederum zu ihren internationalen Verpflichtungen gegenüber der NATO und der EU. Darüber hinaus ist man sich darin einig, bestimmte Großvorhaben zukünftig zu finanzieren, um Fähigkeitslücken zu schließen und bereits eingegangene internationale Verpflichtungen zu erfüllen. Darunter sind zum Beispiel deutsch-französische und deutsch-norwegische Rüstungskooperationen oder die Nachfolge des Kampfflugzeugs Tornado.

Mittelfristige Finanzplanung noch nicht ausreichend

Der Entwurf für die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2023 bis 2025 sieht hingegen abfallende Ausgabeansätze beim Verteidigungshaushalt vor. Diese Ansätze sind aus Sicht des Verteidigungsministeriums nicht ausreichend, um die notwendige personelle und materielle Modernisierung der Bundeswehr zu gewährleisten. Sie würden weder die nötigen Ausgaben für die Sicherheit, die durch die Bedrohungslage erforderlich werden, enthalten, noch könnte die Fähigkeitsplanung für die Bundeswehr weiter umgesetzt werden. Auch wäre dann nicht hinreichend sicher, dass die Bundesregierung ihre mehrfach gegebenen internationalen Zusagen erfüllen könnte.

Hierzu unterstreicht Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer: „Wir haben in der NATO das Erreichen des Zwei-Prozent-Ziels zugesagt. Ich möchte für ein Deutschland stehen, das verlässlich ist. Es ist ohnehin in unserem eigenen Interesse, zu unserer Sicherheit in Deutschland und Europa einen fairen Beitrag zu leisten.“

Für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschlands und Europas, für die Fähigkeiten der Bundeswehr und die Einhaltung der internationalen Zusagen sind deshalb wesentlich höhere Verteidigungsausgaben notwendig. Dieser Bedarf wird im Fortgang des Verfahrens, auch nach der Wahl zum Deutschen Bundestag, weiterhin konsequent formuliert werden.

Zugleich wird es notwendig sein, Verfahren und Instrumente zu erörtern, die künftig eine zuverlässige Finanzierung der Bundeswehr, eine langfristige Finanzierungszusage für wichtige industrielle und technologische Zukunftsprojekte und eine höhere Flexibilität bei der Verwendung der Mittel für Rüstungsinvestitionen ermöglichen, und zwar unabhängig von konjunkturellen Entwicklungen.

Haushaltsaufstellungsverfahren: Ausblick

Auf Basis der Eckwerte melden die Ressorts in den kommenden Wochen den detaillierten Haushalt beim Bundesministerium der Finanzen an. Bis zum Beschluss des Bundeskabinetts zum Regierungsentwurfs für den Haushalt 2022 und den Finanzplan bis 2025 Mitte des Jahres sind jeweils noch Änderungen möglich.   

Der Regierungsentwurf des Haushalts 2022 wird nicht mehr parlamentarisch beraten werden. Es obliegt der neuen Bundesregierung, den sogenannten zweiten Regierungsentwurf zum Haushalt 2022 zu beschließen. Dieser wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 parlamentarisch beraten und verabschiedet werden.

Quelle BMVg

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