Von Autorenteam Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Die Aufgabe des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) besteht darin, die Bundeswehr mit modernem und sicherem Gerät sowie mit zeitgemäßer Ausstattung einsatzfähig zu halten und das angestrebte Fähigkeitsprofil schnell zu erreichen.
Die aus dem russischen Angriffskrieg resultierende Zeitenwende erfordert insbesondere, dass im Hinblick auf die Prozesse und Verfahren für die Beschaffung alle Beschleunigungspotenziale genutzt werden. In der Umsetzung verlangt dies auch ein effizienteres und gleichzeitig rechtssicheres Handeln, um schnell sichtbare Ergebnisse im Hinblick auf Qualität und Quantität der Ausrüstung zu erreichen. Das Vergaberecht gibt dabei den Rahmen für das Handeln vor. Das Beschaffungsamt ist aber nur ein Rad im Getriebe und viele beteiligte Bereiche wirken an der Beschleunigung mit. Beispielsweise das Planungsamt der Bundeswehr, die Streitkräfte und der Haushaltsausschuss des Bundestages, welche im Prozess vorgeschaltet sind.
Aber auch die leistungsfähige wehrtechnische Industrie spielt eine zentrale Rolle, die mit hochwertiger, zuverlässiger sowie zeitgerechter Lieferung einen wesentlichen Beitrag leistet. Das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz, der Erlass zur Beschleunigung der Beschaffung von Staatssekretär Benedikt Zimmer vom April 2023 und weitere Maßnahmen zeigen deutlich Wirkung. Alleine im vergangenen Jahr wurden rund 12.000 Beschaffungsverträge geschlossen. Die Anzahl der laufenden Projekte inklusive Nutzung steigt jährlich um rund fünf Prozent und bis Ende 2023 auf knapp 1.700. Auch die Anzahl der 25-Millionen-Euro-Vorlagen an das Parlament zu Großverträgen wächst kontinuierlich und erreichte im Jahr 2023 mit rund 50 einen Höchststand. In diesem Jahr könnten es sogar doppelt so viele werden.
Das BAAINBw und seine Mitarbeitenden leben die Zeitenwende aktiv und steigern die Leistung der Beschaffungsorganisation erheblich. Bei der Betrachtung der im Amt seit dem Jahr 2015 verausgabten Haushaltsmittel zeichnet sich ein deutlich erkennbarer Wachstumspfad ab. Die Mittel, die in den Ausgabenbereichen Rüstungsinvestitionen, Materialerhaltung und Betrieb kassenwirksam umgesetzt werden konnten, sind von rund neun Milliarden Euro im Jahr 2015 bis auf rund 20 Milliarden Euro im Jahr 2022 angestiegen. Dies entspricht bereits einer Steigerung um rund 120 Prozent. Aufgrund des Sondervermögens wachsen diese Werte weiter an. Im Jahr 2023 um etwa 40 und in diesem Jahr um rund 30 Prozent. Dies entspricht für 2024 einer Ausgabenerwartung in Höhe von rund 35 Milliarden Euro. Die eingeleiteten Modernisierungsmaßnahmen greifen und das alles bei nur moderat gewachsenem Personalkörper im Bundesamt.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die sehr kurzfristige Planfonderhöhung 2024 für das BAAINBw massive Auswirkungen hat. Es müssen jetzt ad hoc noch rund zehn Milliarden Euro aus dem Haushalt 2024 so in Verträge umgesetzt werden, dass diese für entsprechende Leistungen der Industrie auch noch 2024 abfließen. Die Umsetzung war bisher schon ambitioniert und stark risikobehaftet. Die Haushaltssperre erschwert diese Situation signifikant. Die Auswirkungen sind noch nicht absehbar. Die eingeleiteten Maßnahmen wirken im Wesentlichen in drei Bereichen. Es wurden die Prozesse, die Art und Weise der Projektarbeit und der rechtliche Rahmen kritisch betrachtet. Mit Blick auf den Faktor Zeit, gezielter Schwerpunktsetzung, Vereinfachung, Verschlankung und Risikofreude wurden konsequent Maßnahmen etabliert und Handlungsspielräume genutzt.
Den kompletten Beitrag lesen Sie in HHK 2/2024.