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Das Potenzialfeststellungsverfahren als zukunftsfähiges Prognosewerkzeug der Personalauswahl

Trotz aller Änderungen ist der Baumstamm als Wiedererkennungsmerkmal des PFV geblieben. Er wiegt 25 kg und muss zusätzlich zum Marschgepäck in gewissen Abschnitten getragen werden.  (Foto ©KSK/FMZ)
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Das Kommando Spezialkräfte (KSK) wurde am 20. September 1996 aufgestellt. Seit fast drei Jahrzehnten stellt sich der Verband der herausfordernden Aufgabe, geeignete Kandidaten für die Ausbildung zum Kommandosoldaten aus einer großen Menge Bewerber auszuwählen. Der Mensch steht dabei im Mittelpunkt des KSK, daher hat die Personalauswahl einen ganz besonderen Stellenwert. Diese gewährleistet, dass der Kommandoanwärter, also die Soldaten in der Ausbildung zum Kommandosoldaten, die relevanten Persönlichkeitsmerkmale und Fähigkeitspotenziale in der notwendigen Ausprägung mitbringen, um die fordernde Ausbildung bestehen und später die schwierigen und komplexen Kommandoaufträge erfüllen zu können.

Prozess und Verfahren

In einem mehrstufigen Prozess wurde das Potenzialfeststellungsverfahren (PFV) weiterentwickelt. Der damalige Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte, Brigadegeneral Ansgar Meyer, hatte den Bereich Weiterentwicklung im KSK mit der Entwicklung des neuen Verfahrens beauftragt. Eine Arbeitsgruppe entwickelte das neue Verfahren einschließlich eines dafür neu entwickelten psychologischen Fachanteils zur Potenzialfeststellung mit dem Ziel, die physische und psychische Leistungsfähigkeit der Spezialkräfte des Heeres zu erhalten und steigern. Die Arbeitsgruppe bestand aus Vertretern des Ausbildungsstützpunktes Spezialkräfte Heer, den Kommandokräften, dem psychologischen Dienst KSK, den Sportlehrern, der Zelle Human Performance System und dem Personalwerbetrupp.

Zuerst wurden die Anforderungen an den Kommandosoldaten definiert. Dazu wurde das körperliche und intellektuelle Leistungsprofil eines Kommandosoldaten beschrieben. Zeitgleich wurden die entsprechende Vorschrift „Potenzialfeststellungsverfahren Kommandosoldatin/Kommandosoldat“ initiiert und die Durchführungsbestimmungen sowie die fachlich methodischen Bestimmungen für den psychologischen Anteil des Potenzialfeststellungsverfahrens erstellt. Unterstützt wurde das Verfahren durch eine enge und vertrauensvolle Zuarbeit mit der sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität der Bundeswehr aus München mit Beiträgen zur Belastungssteuerung und Auswertung. Das Ergebnis ist ein neues, evidenzbasiertes Verfahren, das eine hohe Prognosefähigkeit über das Potenzial des Teilnehmers an der Basisausbildung zum Kommandosoldaten besitzt.

Die individuelle Testung ist vor allem auf die schweren oder nicht trainierbaren Eigenschaften und Merkmale fokus siert, wie sie im Anforderungsprofil beschrieben sind. Diese bestehen aus den motorischen, koordinativen und kognitiven Fähigkeiten, die der Bewerber bzw. die Bewerberin in einer definierten Ausprägung zeigen muss. Schließen Bewerberinnen und Bewerber das Verfahren erfolgreich ab, kann mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass sie auch die im Anschluss stattfindende Ausbildung bestehen werden. Wie präzise die Prognosefähigkeit tatsächlich ist, wird derzeit in einer mehrjährigen Studie federführend durch die Zelle Human Performance System untersucht. Die Eignung zum Kommandosoldat wird in der anschließenden zweijährigen Basisausbildung festgestellt. Hier stellt sich heraus, ob die Anwärter das geforderte Anforderungsprofil erfüllen, sich weiterentwickeln können und am Ende der Ausbildung alle Qualifikationen und damit die Berechtigung zum Tragen des entsprechenden Sonderabzeichens erhalten. Hier läuft kein Automatismus ab.

Die Voraussetzung zur Verleihung und Zuerkennung der entsprechenden Qualifikation als Kommandofeldwebel oder Kommandooffizier wird abschließend auf Grundlage der gezeigten Leistung und des beobachteten Verhaltens bewertet.

Von Autorenteam Kommando Spezialkräfte

Den kompletten Beitrag lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des HHK!

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