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Netzwerkdurchsetzungsgesetz als Grundlage für gesellschaftliche und rechtliche Diskussion um Cyber-Sicherheit nutzen

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Berlin, 5. Januar 2018 – Das seit 1. Januar 2018 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird bereits seit seiner Einbringung in den Bundestag im letzten Sommer kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite wird eine von politischer Stelle aus legitimierte Zensur durch Betreiber sozialer Netzwerke kritisiert. Befürworter des Gesetzes begrüßen hingegen die neue Mitverantwortung von Unternehmen wie Facebook, Twitter und Youtube, wenn es um Hass, Hetze und strafbare Inhalte im Netz geht. Ungeachtet der letztendlichen, mittel- bis langfristigen Umsetzung des Gesetzes erkennt der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. in dieser Debatte Chancen für eine Verbesserung der Cyber-Sicherheit.

„Die laufende Diskussion hinsichtlich der Bekämpfung von Hass, Hetze und strafbarer Inhalte im Netz zeigt, dass man sich auch über die Ausweitung von Cyber-Strafverfolgungskompetenzen unterhalten muss. Denn das Sperren von Accounts oder Löschen von Inhalten wird Denjenigen, die das Internet für Hass, Hetze und Verleumdung missbrauchen, nur kurzfristig die Verbreitung Ihres schädlichen Gedankenguts erschweren. Gleichzeitig ermöglicht uns das Gesetz, gesellschaftlich, und nicht nur technisch, über Aspekte wie Authentifizierung und Sicherheit von Profilen in sozialen Medien zu debattieren,“ führt Hans-Wilhelm Dünn, Generalsekretär des Cyber-Sicherheitsrats Deutschland e.V. aus.

Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. wurde im August 2012 von namhaften Persönlichkeiten gegründet. Der in Berlin ansässige Verein ist politisch neutral und hat zum Zweck Unternehmen, Behörden und politische Entscheidungsträger im Bereich Cyber-Sicherheit zu beraten und im Kampf gegen die Cyber-Kriminalität zu stärken. Zu den Mitgliedern des Vereins zählen große und mittelständische Unternehmen, Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie zahlreiche Bundesländer und Bundesinstitutionen, Experten und politische Entscheider mit Bezug zum Thema Cyber-Sicherheit. Über seine Mitglieder repräsentiert der Verein etwa zwei Millionen Arbeitnehmer aus der Wirtschaft und über 1,8 Millionen Mitglieder aus Verbänden und Vereinen. Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. informiert und unterstützt mit vielfältigen Angeboten seine Mitglieder und richtet seine Tätigkeiten an deren operativen und betrieblichen Bedürfnissen aus.

© www.cybersicherheitsrat.de

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