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Reservistenverband: Gesetzesänderung bringt Verbesserungen für die Reserve

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Berlin, 6. März 2019 – Am 20. Februar 2019 hat das Bundeskabinett das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG) beschlossen. Es enthält viele Regelungen, die für die Reserve grundlegende Verbesserungen darstellen.

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© Reservistenverband

Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. begrüßt die durch das Gesetz vorgenommenen Änderungen und auch die Klarstellung der Reservedienstarten durch die Einführung eines neuen Wehrdienstes. „Die Neuerungen stellen eine deutliche Verbesserung der Attraktivität des Dienstes dar, sowohl für Aktive als auch für Reservisten“, betont Oberst d.R. Oswin Veith, Mitglied des Deutschen Bundestags und Präsident des Reservistenverbandes.

Ziel des Gesetzes ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln, um im Verbund mit zahlreichen untergesetzlichen Maßnahmen die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr jederzeit sicherzustellen.

Das neue Gesetz sieht insbesondere eine neue Wehrdienstart vor. Der „Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft“ bildet die gesetzliche Grundlage, dass Reservistinnen und Reservisten, aktive Soldatinnen und Soldaten bei längerer Abwesenheit bis zu zehn Monate vertreten können. Dadurch wird die seit Jahren in der Bundeswehr gelebte Praxis rechtlich fixiert und gleichzeitig erfährt der Reservistendienst eine Aufwertung. Zudem ist es nun möglich, den Reservedienst in Teilzeit abzuleisten, was zu einer besseren Vereinbarkeit etwa mit dem zivilen Beschäftigungsverhältnis führt.

Weiterhin beinhaltet das beschlossene Gesetz die Verlängerung der Gültigkeit der Dienstfähigkeitsbegutachtung – also der Gesundheitsüberprüfung – für Reservisten auf drei Jahre, die Überarbeitung des Wehrsoldgesetzes, Verbesserungen hinsichtlich des Unterhaltssicherungsgesetzes und des Arbeitsplatzschutzgesetzes sowie die Einrichtung eines neuen verpflichtungsfreien Zuschlags für den Reservistendienst.

© www.reservistenverband.de

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