Die Harmonisierung des militärischen Zulassungswesens in Europa und die damit einhergehende Einführung der DEMAR (DEU Military Airworthiness Requirements) als Standardverfahren für das Zulassungswesen für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr führte bei den beteiligten nationalen Organisationseinheiten zu einer Verschiebung von Zuständigkeiten und Veränderung der eigenen Prozesse.
Die damit einhergehenden Herausforderungen stellen wegen der Ableitung der DEMAR aus den geltenden EU-Regularien (European Union Aviation Safety Agency, EASA) bei neu zu entwickelnden, europäischen Rüstungsprojekten oder zivil entwickelten Luftfahrzeugen in militärischer Nutzung grundsätzlich kein Problem dar. Im Vergleich dazu gestaltet sich die Einführung von Waffensystemen zum Beispiel US-amerikanischer Herkunft oder die Migration von Altwaffensystemen aus den Altverfahren in den DEMAR-Raum ungleich aufwendiger und erfordert in der Regel zusätzliche projektspezifische Festlegungen. Das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) konnte im Rahmen der Migration der Regierungsflugzeuge (weiße Flotte) aus dem Altverfahren in die DEMAR und der Erstzertifizierung der C-130J erste wertvolle Erfahrungen sammeln, welche bei der Umstellung der übrigen Altwaffensysteme genutzt werden sollten, um einen bruchfreien Betrieb während der Umstellung zu ermöglichen.
DEMAR: Zulassung militärischer Luftfahrzeuge
Um den hohen Qualitätsanforderungen im Flugzeugbau und -betrieb gerecht zu werden, hat die Bundeswehr bereits 1956 eine eigene Vorschrift für das Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät erlassen und seither kontinuierlich weiterentwickelt. Traditionell wur de anfangs ein produktorientierter Ansatz mit lizensierten Muster-, Stück- und Nachprüfern verfolgt. Dabei stehen die Prüfung der Produkte (Luftfahrzeuge, Triebwerke, Propeller und Luftfahrtgeräte), die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit des Musters und der einzelnen Luftfahrzeuge im Mittelpunkt der amtlichen Prüfung. Die zivile Luftfahrt schwenkte in den 1970er- Jahren auf einen prozessorientierten Ansatz um. Dabei liegt der Fokus der staatlichen Aufsicht auf der Überwachung der in den beteiligten Entwicklungs-, Produktions- und Instandhaltungsbetrieben angewandten Prozesse und deren Organisation. Die in der europäischen Zivilluftfahrt angewandten Vorschriften zur Sicherstellung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen (aktuell EU-Verordnung 2018/1139) wurden 2008 aus den entsprechenden Dokumenten in der JAA (Joint Aviation Authorities) abgeleitet und folgen dem prozessorientierten Ansatz. Auch in der militärischen Luftfahrt gab es diverse Versuche, das europäische militärische Zulassungswesen nach dem Vorbild der Zivilluftfahrt zu harmonisieren. Im Jahr 2008 wurde auf europäischer Ebene und unter dem Dach der European Defence Agency eine Initiative zur Harmonisierung des militärischen Zulassungswesens in Europa gestartet. Treiber für diese Initiative war die Absicht, die Zusammenarbeit in internationalen Luftfahrtprogrammen zu vereinfachen und die Interoperabilität zwischen den europäischen Streitkräften zu fördern. Mit der Zusage Deutschlands, die Ergebnisse der Initiative zur Harmonisierung des militärischen Zulassungswesens in Europa national voll umzusetzen, wurde auch gleichzeitig die Transition des deutschen militärischen Zulassungswesens zum prozessorientierten Verfahren eingeleitet. Die konkrete Umsetzung dieser Verpflichtung erfolge mit der Weisung BMVg vom 1. Juli 2019, durch welche die DEMAR als das Standardverfahren für das Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr festgelegt wurde.
Von Leitender Technischer Regierungsdirektor Uwe Mosberger, Luftfahrtamt der Bundeswehr
Den kompletten Beitrag lesen Sie in Ausgabe 2/25 des HHK!
Hier geht es zu unserem WTR „10 Jahre A400M – Das Gesicht der Luftwaffe“.