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Zehn Jahre Luftfahrtamt der Bundeswehr

Generalmajor Dr. Jan Kuebart, Amtschef des Luftfahrtamtes der Bundeswehr, im Cockpit bei fliegerischer Vorverwendung. (Foto © LufABw)
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Interview mit Generalmajor Dr. Jan Kuebart, Amtschef Luftfahrtamt der Bundeswehr

Herr General, Sie führen seit fast vier Jahren das Luftfahrtamt der Bundeswehr und verantworten damit den Bereich der militärischen Luftfahrtsicherheit gemäß dem Motto des Amtes „Kompetenz und Sicherheit für die militärische Luftfahrt“. Warum braucht es überhaupt eine eigene militärische Luftfahrtbehörde, und wie ist das Amt strukturiert, um diese Rolle zu erfüllen?

Fliegen bedeutet Technik, Planung und Können – doch in der militärischen Luftfahrt stehen diese Prinzipien vor weiteren einzigartigen Herausforderungen: Einsatzbereitschaft, modernste Waffensysteme und der ständige Spagat zwischen Sicherheit und operativer Flexibilität. Anders als in der zivilen Luftfahrt gibt es hier keine standardisierten Rahmenbedingungen, sondern ein hochdynamisches Umfeld, das schnelle Entscheidungen und maßgeschneiderte Lösungen erfordert. Genau hier setzt das Luftfahrtamt der Bundeswehr an. Dabei hängt die Notwendigkeit einer solchen Dienststelle eng mit den Vorgaben von § 30 des Luftverkehrsgesetzes zusammen.

Dieses schreibt vor, dass die militärische Luftfahrt grundsätzlich ein mit der zivilen Luftfahrt vergleichbares Sicherheitsniveau gewährleisten muss, davon aber auch abweichen darf, damit die Flexibilität für die besonderen Aufgaben der Bundeswehr erhalten bleibt. Dafür sorgt das Luftfahrtamt: Es setzt die gesetzlichen Anforderungen in konkrete Regelungen um und überwacht deren Einhaltung. Als Regulierungs- und Aufsichtsbehörde ist es für die militärische Luftfahrt der Bundeswehr sowie für Partnernationen in Deutschland zuständig und dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar verantwortlich. Seit Oktober 2024 bin ich als Amtschef dem Inspekteur der Luftwaffe truppendienstlich unterstellt, bei voller Wahrung der fachlichen Unabhängigkeit meines Hauses.

Damit ist das Luftfahrtamt als Teil der Dimension Luft in den Wirkverbund mit der Luftwaffe eingegliedert, sodass wir unsere Arbeit noch besser untereinander synchronisieren können. Die Struktur des Luftfahrtamtes ist klar gegliedert: Es gibt operative Abteilungen für Strategie und Grundsatzfragen, Zulassungen, den Flugbetrieb sowie Genehmigungen, Anerkennungen und Lizenzierungen. Dazu kommen die spezialisierten Abteilungen General Flugsicherheit, zuständig für Unfalluntersuchungen und Prävention, sowie General Flugmedizin für medizinische Belange. Das Besondere ist die enge Verzahnung militärischer und ziviler Anteile. Soldatinnen und Soldaten bringen ihre Erfahrung aus den fliegerischen Einsatzbereichen ein, während Beamtinnen und Beamte mit technischem und juristischem Fachwissen die gesetzlich geforderten Verfahren umsetzen. Diese Kombination garantiert, dass die Regelungen sowohl praxistauglich als auch rechtlich fundiert sind.

Welche Herausforderungen prägten die Arbeit des Amtes in den letzten Jahren, und wie sorgt es dafür, dass seine Vorschriften in der Praxis umsetzbar bleiben?

Ein prägender Moment war die gescheiterte Beschaffung des Eurohawk. Dieses Projekt hat eindrücklich gezeigt, wie wichtig effiziente Prozesse bei der Musterzulassung fliegender Waffensysteme sind. Der politische Wille war damals klar: Solche Verzögerungen darf es nicht mehr geben. Seitdem haben wir Strukturen geschaffen, die eine reibungslose Integration neuer Systeme in den militärischen Flugbetrieb ermöglichen. Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die enge Verbindung zur Truppe. Regelmäßige Besuche in den Verbänden helfen uns sicherzustellen, dass die Regelungen nicht nur eingehalten, sondern auch praxistauglich sind. Der Anspruch des Luftfahrtamts ist es, ein Dienstleister für die Streitkräfte zu sein. Unsere Vorschriften und Prozesse müssen die Auftragserfüllung der Bundeswehr unterstützen und erleichtern. Von Anfang an haben wir uns zudem für einen holistischen Ansatz entschieden: Luftfahrtsicherheit umfasst nicht nur das fliegende Personal, sondern auch die Technik, Infrastruktur, Verfahren und sogar die Industrie, die Systeme entwickelt und betreut. Diese ganzheitliche Sichtweise hat sich bewährt, um Regelungslücken zu schließen und Doppelstrukturen zu vermeiden.

Wie sieht Ihre Bilanz nach zehn Jahren aus?

Die Gründung des Luftfahrtamts war ein richtungsweisender Schritt. Heute können wir mit Stolz sagen, dass wir ein leistungsfähiges System geschaffen haben. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen der Dienststelle garantiert praxisnahe und rechtssichere Regelungen aus einer Hand – sowohl für die fliegenden Verbände der Bundeswehr als auch für die betreuende Industrie. Rückblickend war die Entscheidung des BMVg, eine zentrale militärische Luftfahrtbehörde ins Leben zu rufen, ohne Zweifel zukunftsweisend. Das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) steht heute für Kompetenz, Sicherheit und Verlässlichkeit – und ist damit ein unverzichtbarer Partner für die Streitkräfte und darüber hinaus.

Die Luftwaffe arbeitet eng mit den Streitkräften der Partnernationen zusammen und in der Luftfahrt sind multinationale Beschaffungen die Regel. Welchen Beitrag hat hier das Luftfahrtamt?

In der Tat ist Multinationalität ein Wesenskern der militärischen Luftfahrt. Gemeinsame multinationale Einsätze der Luftstreitkräfte steigern die Erfolgsaussichten, benötigen aber neben einer engen Abstimmung der Operationen selbst ein hohes Maß an Standardisierung und Interoperabilität für eine sichere und effektive Missionserfüllung. Gemeinsame Rüstungsprojekte ermöglichen einen zusätzlichen Effizienzgewinn. Dabei nimmt das Amt im Rahmen der Zulassung und des Betriebes eine wichtige Rolle ein.

Das Luftfahrtamt ist schon bei seiner Aufstellung mit dem Anspruch angetreten, die Zusammenarbeit zwischen den Luftfahrtbehörden zu fördern und in gemeinsamen Vorhaben entsprechend seiner Kompetenz richtungsweisend mitzuwirken. Ein abgestimmtes Vorgehen ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn das gleiche Luftfahrzeugmuster in mehreren Nationen genutzt wird. Wir pflegen enge bilaterale Beziehungen zu anderen Military Airworthiness Authorities, kurz MAA.

Zum Beispiel wird beim Transportflugzeug Airbus A400M deutsches und französisches fliegendes und technisches Personal in Montpellier beziehungsweise Wunstorf gemeinsam ausgebildet. Noch weiter geht es beim vollkommen binational integrierten Flugbetrieb von deutschen und französischen Hercules C-130J Transportflugzeugen am gemeinsamen Standort Évreux. Das Luftfahrtamt hat zusammen mit der französischen MAA durch die entsprechenden Regelungen zum Erfolg dieser Projekte beigetragen.

Den kompletten Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des HHK!

 

 

 

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