Ihre Sucheingabe

[naviPost_search]

Ausbildung der Militärkraftfahrenden

Die Fahrschulkabine gestattet dem Fahrlehrer umfangreiche Sicht- und Eingriffsmöglichkeiten. (Foto © ZKfWBw)
Login für Abonnenten

Erhalten Sie jetzt einen Zugang zu den Magazinen von Hardthöhenkurier:

Partner unsere Sonderpublikationen

AFCEA Sonderpublikationen

Simulatoren und Fahrschulpanzer

„Geh zum Bund, da kannst du einen Führerschein machen!“ Das ist ein Satz, den wahrscheinlich schon viele Männer und Frauen in ihrem Leben gehört haben. Um jedoch eine Dienstfahrerlaubnis (DFE) bei der Bundeswehr zu erwerben und damit die Berechtigung, Dienstfahrzeuge der Bundeswehr in den entsprechenden Fahrerlaubnisklassen (FE Kl) fahren zu dürfen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Die Ausbildung und schlussendlich eine erfolgreiche Fahrerlaubnisprüfung sind dabei die grundsätzliche Basis.

Seit Jahrzehnten bildet die Bundeswehr Fahrschülerinnen und Fahrschüler in verschiedenen Dienstfahrerlaubnisklassen (DFE Kl) aus. Zusätzlich zu den allgemeinen, d. h. zivil vergleichbaren Fahrerlaubnisklassen gibt es bei der Bundeswehr noch die bundeswehrspezifischen Klassen F (Kettenfahrzeuge), G (gepanzerte/geschützte Radfahrzeuge) und P (Personentransport auf besonders zugelassenen Plätzen). Entgegen der oben genannten Eingangsbehauptung ist es nicht so, dass jede Soldatin bzw. jeder Soldat zwangsläufig eine Dienstfahrerlaubnis erwirbt. Begründend ist in der Regel der Dienstposten, welchen man bekleidet. Ist dieser mit der Aufgabe verbunden, ein Dienstkraftfahrzeug zu führen, so hat man die wichtigste Grundvoraussetzung erfüllt: die dienstliche Notwendigkeit, welche durch den Einheitsführer bescheinigt wird.

Die weiteren, individuellen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Kraftfahrgrundausbildung umfassen die vergleichbaren zivilen Anforderungen an eine Bewerberin bzw. einen Bewerber, um eine Fahrerlaubnis zu erwerben. Diese beinhalten das Mindestalter, die gesundheitliche und charakterliche Eignung, den Nachweis der Erste-Hilfe-Ausbildung sowie die Anforderungen an das Sehvermögen. Je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse muss eine niedrigere als Voraussetzung erworben werden. So ist z. B. die Klasse B die Voraussetzung zur Teilnahme an der Ausbildung zum Erwerb der Klasse F. Die Klasse C ist die Voraussetzung für die Dienstfahrerlaubnisklasse G. Die notwendigen Antragsunterlagen inklusive der Nachweise der Teilnahmevoraussetzungen sind beim Zentrum Kraftfahrwesen der Bundeswehr (ZKfWBw) einzureichen. Dort werden sie geprüft und im Anschluss bei verfügbarer Kapazität ein Ausbildungsplatz in einem der deutschlandweit verteilten 20 Kraftfahrausbildungszentren (KfAusbZ) zugewiesen. Vier dieser 20 tragen den Zusatz „Simulator“ in ihrem Namen. Hier findet die Ausbildung auf bundeswehrspezifischen, komplexen Rad- und Kettenfahrzeugen statt. Um den besonderen Anforderungen, die hier von der Bundeswehr verlangt werden, Rechnung zu tragen, findet der Einstieg in die Fahrausbildung simulatorunterstützt statt.

Kraftfahrgrundausbildung – Simulatoren und Fahrschulpanzer

In der Bundeswehr finden sich die gepanzerten/ geschützten Radfahrzeuge in der Klasse G wieder. Innerhalb dieser Fahrerlaubnisklasse werden die einzelnen Fahrzeugtypen nochmals in eigene Kategorien unterteilt: Kategorie I – III, von groß zu klein, wobei die Kategorie I die höchste der drei Kategorien darstellt. Das GTK Boxer (Gepanzertes Transport-Kraftfahrzeug) befindet sich aktuell als einziges Kraftfahrzeug in der Kategorie I. Auf diesem gepanzerten Radfahrzeug wird nur im Kraftfahrausbildungszentrum Simulator Dornstadt ausgebildet.

Die Kraftfahrausbildung GTK Boxer umfasst 19 Ausbildungstage und schließt mit einer Fahrerlaubnisprüfung bzw. einer Überprüfung ab. Geprüft wird in den Fächern „Fahren im Gelände“, „Fahren im öffentlichen Straßenverkehr“ und „Fahrzeugtechnik“. Der Fahrerplatz des Ausbildungsfahrzeugs unterscheidet sich dabei nicht von der gepanzerten Version in der Truppe. Allein der hintere Aufbau, das sogenannte Missionsmodul, ist für den Zweck der Fahrschule angefertigt und bietet dem Militärkraftfahrlehrer bzw. der -lehrerin (MKL) umfangreiche Sicht- und Eingriffsmöglichkeiten, um den größtmöglichen Ausbildungserfolg zu erzielen. Der erste Ausbildungstag beginnt mit einer Einweisung in die Besonderheiten der Fahrschule und des Standortes. Dazu gehören die Erläuterung des Dienstplans, eine Einweisung in die jeweilige Kaser ne und die Vorstellung des Ausbildungspersonals.

Nach dieser kurzen Einführung wird der erste Unterricht durch einen Militärkraftfahrlehrer gehalten. Bereits am ersten Ausbildungstag treffen die Soldatinnen und Soldaten auf das reale Fahrzeug. Hier findet die erste technische Unterweisung statt. Die Technik- und die Simulatorausbildung legen den Grundstein in der Ausbildung zu einem/einer gewissenhaften und materialschonenden Militärkraftfahrer bzw. -kraftfahrerin (MKF). Vom Fahren im Echtfahrzeug sind die Fahrschüler noch einige Tage entfernt. Die ersten neun Ausbildungstage sind vom sogenannten Innendienst geprägt. Tagtäglich werden ihnen die Besonderheiten des GTK Boxer in theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten nähergebracht. Zunächst wird mithilfe des Simulators, einer exakten Kopie des Fahrerplatzes, trainiert.

Dort werden den Militärkraftfahrern die Abläufe des Fahrens vermittelt, ohne die Ressource Echtfahrzeug zu beanspruchen. Der Simulator dient der Übung und zeigt auf, wo die Leistungsgrenzen des GTK Boxer liegen und wie man sich in verschiedenen Grenzsituationen verhält. Um das gepanzerte Radfahrzeug sicher in unterschiedlichen Situationen bewegen zu können, wird den Militärkraftfahrern eine korrekte Handhabung der Bedienungseinrichtungen vermittelt. Eine einheitliche Kommandosprache zwischen dem Kommandanten, in diesem Fall der Militärkraftfahrlehrer, und den Militärkraftfahrern dient dem zügigen Verständigen und Verstehen untereinander ohne Interpretationsfreiraum.

Weiterhin bietet die Simulatorausbildung die Möglichkeit, die Militärkraftfahrer mit diversen Notsituationen, die während eines Einsatzes entstehen können, zu konfrontieren. Beispielsweise kann ein Kühlmittelverlust durch feindlichen Beschuss simuliert werden. Es dient dazu, die Militärkraftfahrer für alle Situationen bestmöglich vorzubereiten und in jeder Situation handlungsfähig zu sein. Selbst im Sommer lässt es der Simulator zu, den Militärkraftfahrern die Fahrt bei Schnee und unabhängig von der Tageszeit auch eine Nachtfahrt zu ermöglichen. Dies rettet im Ernstfall Leben. Erst ab dem zehnten Ausbildungstag nehmen die Fahrschüler das Steuer des Echtfahrzeugs in die Hand, um die erlernten Fähigkeiten aus der ersten Hälfte des Trainings anzuwenden. Zusätzlich zur Simulatorausbildung beinhaltet die erste Phase der Ausbildung die Unterrichtung in den technischen Besonderheiten des Fahrzeugs.

Zuerst werden im theoretischen Unterricht die technischen Daten, Fähigkeiten sowie Prüf- und Pflegearbeiten besprochen. Anschließend werden die theoretischen Inhalte mit der praktischen Ausbildung verknüpft. Diese sogenannte verzahnte Ausbildung geschieht direkt am realen Ausbildungsfahrzeug. Der Ausbildungsabschnitt „Technik am Fahrzeug“ wird im Prüfungsfach „f“ durch einen Mitprüffeldwebel geprüft.

Von Hauptmann Denis Koopmann, Zentrum Kraftfahrwesen der Bundeswehr

Hier lesen Sie den kompletten Beitrag.

Verwandte Themen: