Die bisherige Struktur der IT-Bataillone war optimiert für Aufträge im Rahmen von Stabilisierungsoperationen und internationalem Krisenmanagement. Sie hatte das Ziel, die Anbindung nationaler wie auch multinationaler Einsatzkräfte mit verlegefähigen IT-Elementen bestmöglich zu unterstützen. Die Bereitstellung geforderter IT-Services erfolgte im Einsatzland meist aus Feldlagern heraus, unterlag einer relativ geringen kinetischen Bedrohung und konnte sich grundsätzlich und regelmäßig auf redundante Übertragungsmedien mit hoher Bandbreite abstützen.
Die mandatierten Einsatzverpflichtungen der Bundeswehr wurden stets aus Kontingenten bedient, die mit langen Zeiträumen der Vorbereitung und daher einer hohen Planbarkeit einhergingen. Dabei konnte die IT-Unterstützung der Truppe durch eine Kombination von Einzelpersonalabstellungen und maßgeschneiderten Zug- oder Einheitsäquivalenten mit gegenseitiger Unterstützung aller IT-Bataillone sichergestellt werden. Somit bestand keine Notwendigkeit zur Schaffung durchhaltefähiger und resilienter Strukturen in jedem einzelnen IT-Bataillon. Zudem machte die begrenzte Verfügbarkeit von IT-Systemen und des dafür ausgebildeten IT-Fachpersonals auf Verbandsebene die Bildung von Schwerpunktkompanien notwendig, in denen die einzelnen Systeme und Fähigkeiten gebündelt wurden. Für einen Einsatz im Rahmen des internationalen Krisenmanagements wurden dann die erforderlichen Kräfte aus diesen Schwerpunkteinheiten in einer separaten Gliederung (Tailored to the Mission) zusammengestellt und konnten so den benötigten Systemverbund für die jeweilige Mission bereitstellen. In Abhängigkeit von der Komplexität des Auftrags lag der dazu erforderliche zeitliche Vorlauf bei bis zu mehreren Monaten.
In der Vergangenheit lag der Fokus für die IT-Truppe somit nicht auf ständig einsatzbereiten Kräften und kaltstartfähigen Strukturen. Die Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels zeigte sich jedoch, nicht nur für uns, spätestens mit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine am 24. Februar 2022.
Wo müssen wir hin?
Im Vergleich zum internationalen Krisenmanagement erfordert ein Szenario der Landes- und Bündnisverteidigung eine kaltstartfähige und resiliente Einsatzfähigkeit von IT-Systemen, die mit einer hochmobilen Kampftruppe auch unter erheblicher kinetischer Bedrohung Schritt halten können muss. Durch eine veränderte Bedrohungslage sind wir dazu aufgerufen, zukünftig mit bereits im Grundbetrieb stehenden Einsatzstrukturen die von uns geforderte Reaktionsfähigkeit sicherstellen zu können.
Mit dem „Osnabrücker Erlass“ hat der Bundesminister der Verteidigung am 30. April 2024 im Rahmen seiner Entscheidung zur neuen Grobstruktur der Bundeswehr dem Cyber- und Informationsraum den Status einer Teilstreitkraft zuerkannt. Auch und insbesondere vor diesem Hintergrund stellen wir uns darauf ein, einen wesentlichen Beitrag für die Gesamtverteidigung unseres Landes und unserer Bündnispartner zu leisten. Der im Fähigkeitsprofil der Bundeswehr festgelegte Zielzustand 2031 erfordert von der Teilstreitkraft Cyber- und Informationsraum (CIR) neben der Anbindung von verlegefähigen und mobilen Gefechtsständen des Heeres zusätzlich die Anbindung von mobilen Führungseinrichtungen aller Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche der Bundeswehr. Folglich hat sich die neue Struktur der IT-Bataillone konsequent an den Leitprinzipien Aufwuchsfähigkeit, Skalierbarkeit, Flexibilität, Kaltstartfähigkeit und Resilienz zu orientieren.
Das IT-Bataillon 2025+
Die IT-Bataillone unterstehen in der Zielstruktur CIR 2.0 seit dem 1. April 2023 dem Kommando IT-Services Bundeswehr in Rheinbach. Dieses Kommando ist verantwortlich für den Einsatz und den Betrieb des Informationstechniksystems der Bundeswehr und verantwortet zugleich die Bereitstellung einsatzbereiter IT-Truppen. Dazu unterstehen dem Kommando insgesamt sechs IT-Bataillone (ITBtl). Ab dem 1. April 2025 werden die Verbände in der Struktur ITBtl 2025+ so ausgeplant, dass sie ganzheitliche Systemverbünde bereitstellen können und somit die Einnahme spezifischer Einsatzgliederungen grundsätzlich nicht erforderlich ist.