Berlin, 17. Dezember 2019 – Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie respektiert die Rüstungsexport-Politik der Bundesregierung. Es ist allein Sache der Regierung, zu entscheiden, ob Rüstungsexporte genehmigt werden, beschäftigungspolitische Gründe dürfen keine ausschlaggebende Rolle im Genehmigungsverfahren einnehmen. Die Unternehmen unserer Industrie halten sich an das jeweils geltende Recht; dies gilt auch und gerade dann, wenn sie über Beteiligungsgesellschaften in anderen Ländern aktiv sind. Andere – insbesondere europäische – Rechtssysteme sollten hier durchaus nicht einer Klassifizierung oder Bewertung unterzogen werden.
Die Entwicklung hier in Deutschland hin zu immer restriktiveren Ausfuhrbestimmungen bei Rüstungsexporten gibt dennoch Anlass zur Besorgnis. Deutschland hat ohnehin bereits mit die strengsten Regelungen für den Export „von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ geschaffen, die Auswirkungen werden durch die jetzt veröffentlichten SIPRI Zahlen deutlich. Ohne zusätzliche Aufträge im Inland bei einer zukünftig möglicherweise noch restriktiveren Rüstungsexportgenehmigungspraxis ist der Erhalt ausgewählter und von der Bundesregierung gewünschter Schlüsseltechnologien und ausgewählter industrieller Fähigkeiten in Deutschland gefährdet.
Was europaweit in erster Linie harmonisiert werden muss, ist die Exportgenehmigungspraxis. Europäische Kooperationsprojekte sind durch eine weitere Verschärfung der deutschen Rüstungsexportpolitik bedroht.
Wenn Deutschland für sich beim Rüstungsexport eine mit seinen engsten europäischen Partnern nicht kompatible Sonderrolle beansprucht, wird sich Deutschland unweigerlich in Europa isolieren und nicht mehr als Partner für Rüstungskooperationen oder Gemeinschaftsprojekte in Betracht gezogen werden. Wir kennen das bereits unter dem Schlagwort: „German-free.
Quelle BDSV / Weitere Informationen unter www.bdsv.eu