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Alte chemische Waffen in Deutschland

Luftbild des Dethlinger Teiches. ( Foto © Vereinigte Deutsche Kieselgurwerke)
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Die Sanierung der Rüstungsaltlast Dethlinger Teich – nationale Pflichten aus dem Chemiewaffenübereinkommen

Chemische Waffen (CW) sind giftige Substanzen, die für sich allein oder in Verbindung mit der notwendigen Waffentechnik zur Ausbringung (Granaten, Sprühvorrichtungen) verwendet werden, um Menschen oder Tiere zeitweilig kampf- beziehungsweise handlungsunfähig zu machen oder gar zu töten.

Das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes von chemischen Waffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (Chemiewaffenübereinkommen, CWÜ), trat am 29. April 1997 in Kraft. Zurzeit hat das CWÜ 193 Vertragsstaaten und damit nahezu weltweite Gültigkeit. Nur die Arabische Republik Ägypten, die Demokratische Volksrepublik Korea sowie die Republik Südsudan haben das CWÜ nicht gezeichnet und der Staat Israel hat es nicht ratifiziert. Deutschland ist seit dem 5. Juli 1994 Vertragsstaat des Chemiewaffenübereinkommens.

Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW, englisch: Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons, OPCW) mit Sitz in Den Haag (Niederlande) ist die internationale Organisation für die Umsetzung der Bestimmungen des CWÜ. Der Vertrag hat unter anderem das Ziel, für immer auszuschließen, dass jemals wieder CW durch Staaten eingesetzt werden. Dazu verbietet das Übereinkommen Einsatz, Produktion, Lagerung, Besitz und Weitergabe von chemischen Waffen (Artikel I). Wer darüber verfügt, muss diese der OVCW melden (Artikel III). Die Vertragsstaaten unterliegen gleichermaßen der internationalen Kontrolle.

Sie verpflichten sich, durch Übermittlung von nationalen Informationen an die OVCW und durch das Zulassen von Inspektionen derselben ihre strikte Vertragseinhaltung zu demonstrieren. Die Verifikation soll ausreichende Garantien dafür schaffen, dass die Vertragsstaaten ihre in Artikel I des Übereinkommens übernommenen Verpflichtungen einhalten. Dazu gehört die vollständige Vernichtung aller chemischer Waffen, deren Produktionsanlagen und die Verhinderung der Verwendung von Chemikalien für nach Chemiewaffenübereinkommen verbotenen Zwecke. Die nationalen Meldungen der Vertragsstaaten an die Organisation für das Verbot chemischer Waffen werden durch deren Inspektoren vor Ort überprüft. Erst nach Inspektion und Freigabe werden die chemischen Waffen innerhalb festgelegter Fristen unter Aufsicht von OVCW-Inspektoren vernichtet. Auch der Umgang mit bestimmten, gelisteten toxischen Chemikalien ist durch die Vertragsstaaten zu melden. Diese gemeldeten Chemikalien werden ebenfalls inspiziert.

Chemische Waffen: Die Situation in Deutschland

Deutschland besitzt keine Chemiewaffen. Wenn solche innerhalb Deutschlands gefunden werden, handelt es sich um Relikte aus der Zeit des Deutschen Reiches vor 1946. Diese werden im Englischen als Old Chemical Weapons, also alte chemische Waffen oder kurz OCW bezeichnet. Sie sind in so schlechtem Zustand, dass sie nicht mehr eingesetzt werden können. Ein Großteil dieser Waffen wurde am Ende des Zweiten Weltkrieges ohne Kennzeichnung vergraben oder auf sonstige Weise zum Teil irregulär entsorgt. Auch diese Munitionsfunde sind gegenüber der OVCW in wiederkehrenden Meldungen anzuzeigen. Dafür wird jedes einzelne Stück fotografiert, geröntgt und einer individuellen Inventarnummer zugeordnet. Die Meldung wird durch das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw) erstellt und der OVCW in Den Haag vorgelegt. Nach Sichtung der Meldungen gibt die OVCW die gemeldeten Funde zur ordnungsgemäßen Vernichtung  frei.

Bis dahin werden die OCW bei der Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbH (GEKA) in Munster gelagert. Die GEKA betreibt die einzigen deutschen Vernichtungsanlagen für chemische Waffen. Zum Verifikationsprozess gehören Inspektionen, die die OVCW in regelmäßigen Abständen mit eigenen Inspektoren durchführt. Sie sollen die Korrektheit der durch Deutschland erstellten Fund- und Vernichtungsmeldungen vor Ort bestätigen. Dabei wird die Menge an gefundenen und als vernichtet gemeldeten Waffen mit dem Bestand bei der GEKA abgeglichen. Des Weiteren wird stichprobenartig überprüft, ob es sich bei der Munition tatsächlich um alte Chemiewaffen handelt.

Von Oberstleutnant Dr. Christine G., Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr

Den kompletten Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des HHK!

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