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Reform der Bundeswehr: Das wird sich ändern

Durch die Reform soll die gesamte Struktur der Bundeswehr wieder auf Kriegstüchtigkeit ausgerichtet werden (Foto: Bundeswehr / Bähr)
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Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat heute in einer Pressekonferenz im Bendlerblock zusammen mit Staatssekretär Nils Hilmer und dem Generalinspekteur der Bundeswehr, General Carsten Breuer, die Pläne zum Umbau der Streitkräfte der Öffentlichkeit vorgestellt. Ziel der Reform sei es, Kriegstüchtigkeit, Führungsfähigkeit und die Möglichkeit zur Einführung einer Wehrpflicht zu gewährleisten.

Aus zwei wird eins

Die operative Führungsstruktur der Bundeswehr soll verschlankt werden. Dazu wird die bisherige Trennung zwischen Einsätzen im Ausland und Einsätzen im Inland aufgelöst und ein zentrales Operatives Führungskommando der Bundeswehr (OpFüKdoBw) geschaffen. Die Ressourcen für das Kommando kommen aus dem dann aufzulösenden Einsatzführungskommando in Potsdam und dem Territorialen Führungskommando in Berlin. Beide Standorte sollen allerdings erhalten bleiben. Wer die Führung des neuen Operativen Führungskommandos übernehmen wird, stehe noch nicht fest. Mit der Zusammenlegung und Vereinheitlichung will man eine zentrale Ansprechstelle für NATO, EU und Bundesbehörden schaffen sowie Führung aus einer Hand gewährleisten. Zukünftig werde das OpFüKdoBw Aufträge für die Teilstreitkräfte operationalisieren und priorisieren. Die taktische Führung liege dann bei den Teilstreitkräften.

Vier Teilstreitkräfte und ein Unterstützungsbereich

Mit der beschlossenen Reform soll die bisherige Struktur der Teilstreitkräfte – Heer, Marine, Luftwaffe – und Organisationsbereiche -Zentraler Sanitätsdienst, Cyber- und Informationsraum, Streitkräftebasis – umgebaut werden. Am meisten sind hierbei der Sanitätsdienst und die Cybertruppe betroffen. Während der Bereich CIR zur Teilstreitkraft aufgewertet wird, wird der Zentrale Sanitätsdienst mit der Streitkräftebasis zusammen in einem Unterstützungsbereich, dem sogenannten Unterstützungskommando, zusammengefasst. Damit verliert der Zentrale Sanitätsdienst seine Eigenständigkeit.

Ressourcen, wie Feldjäger, Logistik, Sanität, ABC-Abwehr, die im Unterstützungskommando gebündelt werden, sollen aufgrund ihrer Begrenztheit zukünftig vom Operativen Führungskommando den einzelnen Teilstreitkräften zur Auftragserfüllung zugewiesen werden.

Die Luftwaffe erhält zusätzliche 1000 Dienstposten, indem ihr das Luftfahrtamt und das und Continuing Airworthiness Management Organisation der Bundeswehr (CAMOBw) unterstellt werden. So soll die materielle Einsatzbereitschaft der Luftwaffe gestärkt werden.

Dem Heer werden die Heimatschutzkräfte und damit zentrale Anteile der Reserve unterstellt, die vorher den Landeskommandos, respektive dem Territorialen Führungskommando unterstellt waren. Der Heimatschutz wird zukünftig die Aufgabe der Koordinierung der Personalgewinnung und Ausbildung von Reservistinnen und Reservisten verantworten.

Wehrverwaltung kriegstüchtig machen

Nicht nur der militärische Teil des Geschäftsbereichs des Verteidigungsministeriums wird umgekrempelt. Auch die zivile Wehrverwaltung soll auf den Kernauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet werden.

Zunächst soll geprüft werden, ob überall dort, wo ein Soldat oder eine Soldatin Dienst tut, dies notwendig ist oder ob diese Aufgabe nicht auch ein Zivilist übernehmen könnte, um das militärische Personal für militärische Aufträge freizuhalten.

Darüber hinaus soll die Verwaltung so strukturiert werden, dass sie bei der Einsetzung einer Wehrpflicht, sei es aufgrund des Verteidigungsfalles oder der Reaktivierung einer Wehr- oder Dienstpflicht in Friedenszeiten, diese auch in der Praxis umsetzen kann. Hierzu gehören beispielsweise die Schaffung von Wehrerfassungs- und Musterungsprozessen.

Insgesamt soll die zivile Verwaltung enger mit den Streitkräften verzahnt werden. Hierzu gehört das Personalwesen, der Bereich Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN) sowie Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD). In allen drei Teilbereichen soll es laut den Reformplänen zu Strukturveränderungen kommen. So sollen beispielsweise Wallmeisteraufgaben im Bereich IUD angesiedelt werden. Hierbei geht es zum Beispiel um das Sperren von Infrastruktur, um einen feindlichen Vormarsch zu verlangsamen. Weiterhin soll der Bereich AIN Mindestbevorratungsmengen im Bereich Bekleidung und persönlicher Ausrüstung festlegen, um das personelle Anwachsen der Streitkräfte zu ermöglichen. Im Bereich Personal sollen zudem regionale Strukturen gestärkt werden, durch die Schaffung von Regionalen Personalzentren.

Ein Jahr bis Vollzug

Nach der heute erfolgten Entscheidung über die zukünftige Grobstruktur der Bundeswehr, folgt nun die Feinausplanung. Diese obliegt den einzelnen Bereichen, wobei hier das handlungsleitende Prinzip die Kriegstüchtigkeit sein solle. Hierfür wird den Akteuren sechs Monate Zeit gegeben. Danach soll innerhalb von sechs Monaten die neue Struktur eingenommen werde. Somit soll entsprechend der aktuellen Planungen die Reform im April 2025 vollzogen sein.

Redaktion / oh

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