Berlin, 15. Juni 2021 – Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat entschieden, dass das reformierte Kommando Spezialkräfte (KSK) fortbestehen wird. Darüber informierte sie am Morgen des
15. Juni die Obleute des Verteidigungsausschusses. Kramp-Karrenbauer: „Klar ist, dass wir die einzigartigen militärischen Fähigkeiten brauchen, die im KSK vorhanden sind. Geht der Verband den eingeschlagenen Weg konsequent weiter, wird er auch künftig ein strategisches Instrument der Sicherheitsvorsorge im nationalen Rahmen und im Verbund mit unseren Partnern sein.“
Grundlage ihrer Entscheidung waren die Empfehlungen des Generalinspekteurs und nicht zuletzt ein Besuch beim KSK in Calw am 14. Juni. Dort überzeugte sie sich davon, dass im Verband ein positiver Wandel eingesetzt hat und der überwiegende Teil der Soldatinnen und Soldaten die Reformen mitträgt und aktiv umsetzt. Kramp-Karrenbauer: „Der professionelle Anspruch des KSK beschränkt sich nicht nur auf die hochintensiven Einsätze, sondern auch auf die Materialbewirtschaftung und den administrativen Stabsdienst. Die Regeln, die für die gesamte Bundeswehr gelten, werden jetzt auch vom KSK eingehalten.“
Das Kommando Spezialkräfte wurde seit dem 1. Juli 2020 von Grund auf neu organisiert. Die Tragweite der vorherigen Vorkommnisse, Verfehlungen und Defizite machten grundlegende Veränderungen erforderlich, um verkrustete Strukturen aufzubrechen und extremistischen Tendenzen dauerhaft den Nährboden zu entziehen.
Mindestkriterium für einen Weiterbestand des KSK war und ist, dass seit Beginn der Umsetzung der Reformen keine weiteren Verdachtsfälle für Rechtsextremismus aufgetreten sind. Zudem gilt es zu bewerten, ob die ergriffenen Maßnahmen dazu geeignet sind, eine auf Dauer angelegte positive Wirkung mit dem dafür nötigen Kultur- und Mentalitätswandel zu entfalten.
Der Abschlussbericht zu den 60 Maßnahmen zur Reform des KSK belegt, dass die Mehrzahl der Maßnahmen binnen der letzten 12 Monate zum Abschluss gebracht werden konnte.
Die Ministerin wies zur weiteren Begleitung und Umsetzung der Erneuerung und des Kultur- und Mentalitätswandels im KSK Folge- und Begleitmaßnahmen an.
Dazu gehören:
- ein Bericht der Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Beschaffungen bis zum Oktober 2021,
- die weitere Verbesserung der Nachweisführung und Sicherheit im Umgang mit Munition,
- die Schaffung von Regelungen für einheitliche Standards für Nebenbeschäftigungen in Sicherheitsbehörden,
- eine Strukturstudie des Befehlshabers Einsatzführungskommando der Bundeswehr mit weiteren Impulsen für Organisation, Führung und Einsatz von Spezialkräften bis zum Juni 2022.
Das Advisory Board bleibt bestehen und wird unter Leitung des Generalinspekteurs die Reform des KSK auch weiterhin eng begleiten.
Zum 1. Oktober 2021 wird ein Direktor Spezialkräfte beim Einsatzführungskommando der Bundeswehr etabliert. Truppendienstliche und fachliche Führungsstränge werden dort durch die Bündelung von Kompetenz und Verantwortung miteinander zusammengeführt. Damit werden Beratungsfähigkeit, Kohärenz und internationale Kooperation der Spezialkräfte gestärkt. Die Obleute wurden über geplante Personalveränderungen informiert.
Quelle: Bundesministerium der Verteidigung Leitungsstab Presse