Wunstorf, 16. September 2024 – Am Samstag, den 14. September 2024 hat auf dem Fliegerhorst in Wunstorf eine Großübung der Bundeswehr-Feuerwehr mit der Regionsfeuerwehrbereitschaft V Hannover stattgefunden. Ziel der gemeinsamen Übung war die Optimierung der überregionalen zivil-militärischen Zusammenarbeit für mögliche Großschadenslagen, hier am Beispiel eines Flugunfalles.„Im Rahmen der Amtshilfe unterstützen sich Behörden gegenseitig“, berichtet Sascha Tessmann, der Leiter der Bundeswehr-Feuerwehr Wunstorf. „So ist es unsere Aufgabe, uns nicht nur selbst in Übung zu halten, sondern mit den Feuerwehren der Städte und Gemeinden die Zusammenarbeit zu trainieren. Vor wenigen Wochen waren wir es, die zur Unterstützung eines Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr ausrückten, ebenso kann es auch uns passieren, dass wir Hilfe bei der Einsatzbearbeitung auf dem Fliegerhorst benötigen. Die Übung heute bietet allen die Möglichkeit, insbesondere die Kommunikation bei größeren Schadensereignissen aufeinander abzustimmen und die Besonderheiten von Einsätzen auf einem Flugplatz kennenzulernen.“
Das Einsatzszenario umfasste das Löschen eines Flugzeugbrandes an einer C-160 Transall, der auf das angrenzende Munitionslager überzugreifen drohte sowie die Rettung von fünf im Flugzeug eingeschlossenen Personen. Der Brand wurde hierbei von einem Lastkraftwagen verursacht, der zuvor mit dem Luftfahrzeug kollidiert war. Auch hier mussten drei Personen gerettet werden. An der rund fünfstündigen Übung waren mehr als 40 Einsatzfahr-zeuge und rund 140 zivile Feuerwehrfrauen und -männer sowie 22 Kräfte der Bundeswehr-Feuerwehr Wunstorf beteiligt.
Volker Kluth, Leiter der Regionsfeuerwehrbereitschaft V Hannover äußerte sich nicht nur zufrieden mit dem Verlauf der Übung. „Durch die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Landeskommando Hannover, konnten wir die Übung der zivil-militärischen Zusammenarbeit bestens vorbereiten und realisieren.“ Kluth weiter: „Auch in der Durchführung war die Übung für uns ein voller Erfolg. Wir wollten erproben, wie die Kräfte der kommunalen Gefahrenabwehr zeitversetzt in den laufenden Einsatz der Bundeswehr-Feuerwehr eingebunden und wie Aufgaben sowie Zuständigkeiten zugeordnet werden. Wesentliche Elemente hierfür waren der Aufbau einer mobilen Führungseinrichtung und die Sicherstellung einer behördenübergreifenden Kommunikation.“
Zum Hintergrund: Eine Bundeswehr-Feuerwehr gibt es dort, wo der militärische Dienst der Bundeswehr mit besonderen Risiken verbunden ist und der zivile Brandschutz nicht ausreicht aufgrund des Auftrages, der Geheimhaltung oder eines besonderen Gefahrenpotenzials. Dies gilt z.B. an Flug- und Truppenübungsplätzen sowie in Munitionsdepots. Das Spektrum der Aufgaben reicht von der Rettung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen über Einsätze in Untertageanlagen bis hin zur Schiffsbrandbekämpfung. Aber auch die Luftfahrzeugbrandbekämpfung sowie die Abwehr von Wald-, Moor- und Heidebränden gehören dazu. Rund 3.600 Kolleginnen und Kollegen leisten auf Feuer-wachen und in den verschiedenen Ämtern an 60 Standorten im Bundesgebiet ihren Dienst
Quelle Presse- und Informationszentrum IUD