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Verteidigungshaushalt im Jahr 2023 auf gleich bleibendem Niveau

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Berlin, 01.07.2022 – Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2023 nebst Entwurf des Wirtschaftsplans 2023 des Sondervermögens Bundeswehr und den Finanzplan 2022 bis 2026 beschlossen. Danach findet sich der Verteidigungshaushalt auch im kommenden Jahr auf einem vergleichbar hohen Niveau mit über 50 Mrd. Euro (rund 50,1 Mrd. Euro) wie in diesem Jahr und erfährt entgegen früherer Planungen keine Reduzierung. Im Gegenteil: Im Vergleich zu dem bisherigen Finanzplan ist für den Verteidigungshaushalt in den Jahren 2023 bis 2026 eine Steigerung um insgesamt rund 12,4 Mrd. Euro vorgesehen.

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Das ist erneut viel Geld, aber es wird gut investiert. Es wird investiert in die Ausrüstung der Bundeswehr und damit in die Sicherheit und Freiheit auch künftiger Generationen. Mit den Beschlüssen zum Verteidigungshaushalt wird dem aktuellen Bedarf der Bundeswehr vor allem in den Bereichen Fähigkeitserhalt, -entwicklung und Digitalisierung Rechnung getragen.  Für rüstungsinvestive Maßnahmen – mithin für militärische Beschaffungen, wehrtechnische Forschung, Entwicklung und Erprobung – sind im Einzelplan 14 für das Jahr 2023 rund 9,9 Mrd. Euro berücksichtigt. Investiert werden kann damit zum Beispiel in weitere persönliche Schutzausrüstung für die Soldatinnen und Soldaten, Munition, NATO-Hubschrauber (NH) 90 oder Großraumtransportflugzeuge A400M. Auch die Fortsetzung der Beschaffung des Waffensystems Eurofighter oder von Flottendienstbooten der Klasse 424 wären finanziert. Die Bundesregierung bekräftigt mit den heutigen Beschlüssen zugleich ihr Bekenntnis zu ihren internationalen Bündnisverpflichtungen in der NATO sowie innerhalb der EU.

Der ebenfalls beschlossene Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens Bundeswehr sieht für das Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von rund 8,5 Mrd. Euro vor. Die Mittel des Sondervermögens werden für die Finanzierung bedeutsamer Ausstattungsvorhaben, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, zur Verfügung stehen. Im kommenden Jahr sind zum Beispiel Ausgaben für die Führungsfähigkeit/Digitalisierung, die Korvette Klasse 130, die Fregatte 126 sowie das Future Combat Air System (FCAS) berücksichtigt. Damit kann die Bundeswehr einen weiteren Schritt hin zu einem breiten und innovationsorientierten Fähigkeitsspektrum gehen.

Das parlamentarische Verfahren soll unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause im September 2022 mit der 1. Lesung des Haushaltsgesetzes 2023 beginnen.

Quelle Stab der Informationsarbeit Presse Bundesministerium der Verteidigung

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