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Der „Offene Himmel“

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Kontrolle als eine Grundlage für Vertrauen

Von Michael Horst

Der „Vertrag über den Offenen Himmel“ soll zur Überwachung von Vereinbarungen der Rüstungskontrolle sowie zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung beitragen. Er stellt eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme im Raum der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) dar. Deutschland gehört diesem wichtigen Abkommen seit seinem Inkrafttreten an.  Im Vertrag über den Offenen Himmel (OH) verpflichten sich die Mitgliedstaaten gegenseitig, Beobachtungsflüge über ihrem Staatsgebiet durch andere Vertragsstaaten durchführen zu lassen. Der Vertrag wurde von 27 NATO- und ehemaligen Warschauer Pakt-Staaten am 24. März 1992 unterzeichnet und trat am 1. Januar 2002 rechtlich verbindlich in Kraft, nachdem er zehn Jahre lang vorläufig angewendet wurde.

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Ärmelabzeichen „Offener Himmel“ ( Foto © Horst)2

In der Folgezeit stieg die Teilnehmerzahl durch weitere Beitritte auf 34 Staaten an. Nachdem die USA unter der Präsidentschaft von Donald Trump 2020 und Russland als Reaktion darauf 2021 den Vertrag verlassen haben, liegt die Zahl der Vertragsstaaten gegenwärtig bei 32 Staaten. Nicht alle Vertragsstaaten verfügen über eigene Beobachtungsflugzeuge oder eigene Sensoren, deshalb lässt der Vertrag es zu, Flugzeuge anderer Vertragsstaaten oder des beobachteten Staates zu nutzen, die für Beobachtungsflüge zertifiziert wurden. Deutschland musste diese Optionen nach dem tragischen Absturz des nationalen OH-Flugzeugs vor der westafrikanischen Küste – einer bis dahin durch die Luftwaffe betriebenen Tupolew Tu-154M im September 1997 – in Anspruch nehmen. Im Jahr 2019 stellte Deutschland – erstmals wieder seit 25 Jahren – ein eigenes, modernes Beobachtungsflugzeug, die A319 OH in Dienst.

Den kompletten Beitrag  lesen Sie in der aktuellen Ausgabe

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